Einkommensteuer 2022: nicht alle Gesetzesänderungen werden (noch) berücksichtigt

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  • dydavide
    Benutzer
    • 19.01.2020
    • 51

    #1

    Einkommensteuer 2022: nicht alle Gesetzesänderungen werden (noch) berücksichtigt

    Hallo Freunde,

    klickt man auf "Neues Formular", bekommt man folgenden Hinweis:

    Hinweis
    Bei der (unverbindlichen) Steuerberechnung im Formular zur Einkommensteuer 2022 werden noch nicht alle Gesetzesänderungen berücksichtigt.


    Salopp gefragt: Weißt jemand, wann diese Änderungen berücksichtigt werden? Wann schickt ihr eure Steuerklärung ab?

    Gruß
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Wie fast jedes Jahr ist die Steuervorausberechnung in Mein ELSTER noch nicht aktuell bzw. unvollständig. Derzeit bekannte Fehler: Bei der Berechnung von Kirchensteuer wurden noch die alten Kinderfreibeträge angesetzt, das dürfte auch beim Solidaritätszuschlag so sein. Dieser Fehler ist inzwischen behoben ! Die EPP wurde bei

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45933

      #3
      Salopp gefragt: Weißt jemand, wann diese Änderungen berücksichtigt werden?
      Ich gehe davon aus, dass es mit dem nächsten Portalrelease Ende März auch Verbesserungen bei der Steuerberechnung geben wird.

      Wie fast jedes Jahr ist die Steuervorausberechnung in Mein ELSTER noch nicht aktuell bzw. unvollständig. Derzeit bekannte Fehler: Bei der Berechnung von Kirchensteuer wurden noch die alten Kinderfreibeträge angesetzt, das dürfte auch beim Solidaritätszuschlag so sein. Dieser Fehler ist inzwischen behoben ! Die EPP wurde bei
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • marmotte
        Neuer Benutzer
        • 27.01.2023
        • 24

        #4
        Kann man, sobald eine aktualisierte Steuerberechnung verfügbar ist, von einer bereits versendeten Einkommensteuererklärung direkt eine Neuberechnung durchführen lassen? Oder muss man ein neues Formular erstellen, die Daten übernehmen, und dann berechnen lassen?

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45933

          #5
          Kann man, sobald eine aktualisierte Steuerberechnung verfügbar ist, von einer bereits versendeten Einkommensteuererklärung direkt eine Neuberechnung durchführen lassen?
          Das sollte funktionieren. Nicht jede Erklärung, die bisher erstellt wurde, ist bezüglich der Steuerberechnung fehlerhaft.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7872

            #6
            Um das vielleicht zur Vermeidung von Missverständnissen klar zu sagen: Die Steuererklärung ist nicht fehlerhaft. Fehlerhaft ist "lediglich" die rein unverbindliche zusätzliche Servicefunktion "Steuerberechnung". Das Finanzamt selbst rechnet hinterher sowieso mit eigenen anderen Programmen, d.h. die fehlerhafte Elster-Steuerberechnung hat keinerlei Einfluss auf den späteren Steuerbescheid, d.h. nichts hindert Dich trotz fehlerhafter Elster-Steuerberechnung die Steuererklärung zu senden und das Finanzamt einen fehlerfreien Bescheid zu erstellen.

            Damit will ich die unerquickliche fehlerhafte Elster-Steuerberechnung nicht schönreden, nur die Zusammenhänge bzw. besser gesagt die eventuell vermuteten, aber tatsächlich nicht vorhandenen Zusammenhänge darstellen.
            Zuletzt geändert von Picard777; 23.03.2023, 10:47.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45933

              #7
              Ich habe mir eine fehlerfreie Steuerberechnung gebastelt und die auf meinem Rechner abgespeichert. Bei bestimmten Fallgestaltungen,

              wie etwa der EPP-Zahlung bei Rentenbezug ist das ja durchaus möglich. Dass dann später der Bescheiddatenvergleich nicht stimmt,

              weil ich so nicht abgeben kann, ist ein Schönheitsfehler, der mich jetzt nicht aus der Fassung bringt. Die offizielle Vorausberechnung

              von Mein ELSTER berücksichtigt ja auch keine Vorauszahlungen, da muss ich jedes Jahr einen Workaround für die Steuerberechnung

              nutzen, damit mir die tatsächliche Abrechnung mit der Finanzkasse bereits in der Vorausberechnung angezeigt wird.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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