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Einkommensteuer - Steuerberechnung 2022 noch nicht aktuell !

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    Einkommensteuer - Steuerberechnung 2022 noch nicht aktuell !

    Wie fast jedes Jahr ist die Steuervorausberechnung in Mein ELSTER noch nicht aktuell bzw. unvollständig.

    Derzeit bekannte Fehler:

    Bei der Berechnung von Kirchensteuer wurden noch die alten Kinderfreibeträge angesetzt, das dürfte auch beim Solidaritätszuschlag so sein.
    Dieser Fehler ist inzwischen behoben !

    Die EPP wird bei verschiedenen Fallgestaltungen nicht in die Steuerberechnung einbezogen. Das betrifft nicht nur Rentner, sondern auch

    Gewinneinkünfte. Bei Gewinneinkünften kann man sich in der Regel damit behelfen, dass man den Gewinn für Zwecke der Steuerberechnung

    einfach um 300,00 € erhöht. Rentner können die Zahlung der EPP nur für Zwecke der Steuerberechnung in der Anlage SO unter Leistungen

    eintragen, die Anlage SO sollte aber vor der Übertragung der Erklärung unbedingt wieder entfernt werden, da die die EPP-Zahlung vom

    Finanzamt automatisch berücksichtigt wird und nicht erklärt werden soll. Rentner, die 2022 bereits älter als 64 Jahre waren, erhalten auf die

    EPP-Zahlung grundsätzlich den Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 28.02.2023, 09:11.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    #2
    Hallo Charlie24, ich habe eine Investition in 2020 zur energetischen Maßnahme duchgeführt. Diese wurde auch genehmigt. In 2022 zum gleichen Objekt eine weitere energetische Maßnahme. In der Steuerberechnung wird nur die Maßnahme 2022 berücksichtigt, obwohl aus 2020 noch eine Berücksichtigung erfolgen müsste ( 3 Jahre ) . Höchstbeträge für die Maßnahme nicht erreicht und die Werte für 2020 und 2021 erfasst.
    Fehler in der Steuerberechnung oder hast du einen Tip?
    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus 18

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      #3
      Fehler in der Steuerberechnung oder hast du einen Tip?
      Möglicherweise sind die noch zustehenden Ermäßigungen für die Maßnahmen aus den vorhergehenden Jahren einfach nicht programmiert.

      Wenn ich es recht im Kopf habe, war das auch im letzten Jahr schon so. Die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung mit dem

      Verbleibenden Höchstbetrag (Zeile 12) hast du ausgefüllt ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Das Feld verbleibender Höchstbetrag habe ich ausgefüllt. Ich gehe jetzt davon aus, dass es nicht programmiert ist, da keine Fehler angezeigt werden und auch eine Steuerberechnung erfolgt ( zwar fehlerhaft.) . Vielen Dank
        Mit freundlichen Grüßen
        Klaus18

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