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Einkommensteuer - Steuerberechnung 2022 noch nicht aktuell !

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    Einkommensteuer - Steuerberechnung 2022 noch nicht aktuell !

    Wie fast jedes Jahr ist die Steuervorausberechnung in Mein ELSTER noch nicht aktuell bzw. unvollständig.

    Derzeit bekannte Fehler:

    Bei der Berechnung von Kirchensteuer wurden noch die alten Kinderfreibeträge angesetzt, das dürfte auch beim Solidaritätszuschlag so sein.
    Dieser Fehler ist inzwischen behoben !

    Die EPP wurde bei verschiedenen Fallgestaltungen nicht in die Steuerberechnung einbezogen. Das betraf nicht nur Rentner, sondern auch

    Gewinneinkünfte. Bei Gewinneinkünften konnte man sich in der Regel damit behelfen, dass man den Gewinn für Zwecke der Steuerberechnung

    einfach um 300,00 € erhöht hat. In den meisten Fällen funktioniert die EPP-Einbeziehung bei Gewinneinkünften aber inzwischen.

    Was Mein ELSTER allerdings nicht weiß, ist, ob die EPP-Zahlung im Wege der Verrechnung mit Vorauszahlungen erfolgt ist

    Inzwischen können Rentner die von der Rentenversicherung 2022 ausbezahlte EPP in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung

    eintragen und zwar in die Zeilen 1 und 2. Die Bescheinigung der Rentenversicherung über die Auszahlung der EPP wird beim Bescheinigungsabruf

    sogar automatisch in die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung eingefüllt,

    Die Zahlung wird jetzt in der Steuerberechnung berücksichtigt. Rentner, die 2022 bereits älter als 64 Jahre waren, erhalten auf die EPP-Zahlung

    grundsätzlich den Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG.

    Lang hat es gedauert, aber seit 23. Mai funktioniert die EPP-Berechnung auch für Rentner
    Zuletzt geändert von Charlie24; 24.05.2023, 13:56. Grund: Aktualisiert 24.05.2023
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    #2
    Hallo Charlie24, ich habe eine Investition in 2020 zur energetischen Maßnahme duchgeführt. Diese wurde auch genehmigt. In 2022 zum gleichen Objekt eine weitere energetische Maßnahme. In der Steuerberechnung wird nur die Maßnahme 2022 berücksichtigt, obwohl aus 2020 noch eine Berücksichtigung erfolgen müsste ( 3 Jahre ) . Höchstbeträge für die Maßnahme nicht erreicht und die Werte für 2020 und 2021 erfasst.
    Fehler in der Steuerberechnung oder hast du einen Tip?
    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus 18

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      #3
      Fehler in der Steuerberechnung oder hast du einen Tip?
      Möglicherweise sind die noch zustehenden Ermäßigungen für die Maßnahmen aus den vorhergehenden Jahren einfach nicht programmiert.

      Wenn ich es recht im Kopf habe, war das auch im letzten Jahr schon so. Die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung mit dem

      Verbleibenden Höchstbetrag (Zeile 12) hast du ausgefüllt ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

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        #4
        Das Feld verbleibender Höchstbetrag habe ich ausgefüllt. Ich gehe jetzt davon aus, dass es nicht programmiert ist, da keine Fehler angezeigt werden und auch eine Steuerberechnung erfolgt ( zwar fehlerhaft.) . Vielen Dank
        Mit freundlichen Grüßen
        Klaus18

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          #5
          Hallo,
          ich mache zum ersten Mal meine Steuerklärung mit Elster und habe jetzt nach den Eingaben mal die Steuerberechnung für 2022 angestoßen. Soweit scheint alles zu passen bis auf einen Fehler: bei den Kindern wird zwar der korrekte Freibetrag berücksichtigt, allerdings wird in der Gegenrechnung das ausgezahlte Kindergeld mit den 2023-er Werten gerechnet. D.h. in meinem Fall (2 Kinder) mit 500 €/Monat statt den tatsächlich erhaltenen 438 €/Monat. Dadurch wird eine um 744 € höhere Einkommenssteuer ermittelt als tatsächlich korrekt ist...
          VG, Stefan.

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            #6
            D.h. in meinem Fall (2 Kinder) mit 500 €/Monat statt den tatsächlich erhaltenen 438 €/Monat.
            Ich habe aber heute eine Einkommensteuerberechnung für 2022 hier im Forum gesehen, da wurden für 1 Kind 2.728,00 € gegengerechnet,

            bei 250,00 € monatlich müssten es ja jährlich 3.000,00 € je Kind sein.

            https://forum.elster.de/anwenderforu...505#post424505
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo,

              danke für die Antwort...sorry war im Urlaub: ja, es werden 6.200 € für die Berechnung herangezogen ;(

              Bildschirm­foto 2023-04-20 um 19.13.18.png

              Viele Grüße,
              Stefan.

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                #8
                Ich habe eben die Musterberechnung nochmals angestossen: unverändert:

                IMG_0794.jpg
                Kinder sind geboren 2002 (Studium) und 2007 (noch Schule).

                Seltsam, dass es im von Dir verlinkten Fall korrekt berechnet wird und bei mir die höheren 2023-er Kindergeldbeträge für 2022 angesetzt werden?
                Zuletzt geändert von StefanF.R.; 20.04.2023, 20:50.

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                  #9
                  Danke für die Rückmeldung. Der Fehler betrifft dann wahrscheinlich nur Fälle mit mehr als einem Kind.

                  Wenn ich Zeit habe, werde ich das mal selbst nachstellen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Jetzt habe ich einen simulierten Steuerfall mit 2 Kindern nachgestellt. Ergebnis: Mein ELSTER rechnet auch bei 2 Kindern korrekt !

                    Kinderfreibetrag.jpg
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Die Zahl im Screenshot von Charlie24 € 5456 enthält neben dem reinen Kindergeld einen in 2022 im Prinzip für alle gewährten Kinderbonus von einmalig € 100 je Kind. Sonst wären es nur € 5256 bei € 219 mtl. x12 x 2 Kinder.

                      Wie soben gesuchmaschint gab es einkommensabhängig auch noch einen Kinderzuschlag und ab 07/2022 einen Sofortzuschlag. Hiermit käme ich auf max. € 6114 für 2 Kinder. Berechnung s. Screenshot.
                      grafik.png
                      Wie sich bei @StefanF.R die € 6200 ergeben haben, kann ich nicht ergründen. Vielleicht hast du selbst eine Idee.
                      SCJ timote
                      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Wenn deine Frage eine Fehlermeldung betrifft, sollte diese mögilchst zitiert werden.
                      Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                        #12
                        Wer wegen seines geringen Einkommens Zuschläge zum Kindergeld erhält, unterfällt nicht der Günstigerprüfung.

                        Dafür ist ein Einkommen deutlich über dem Durchschnitt erforderlich, wie man aus meinem Beispiel doch sieht.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Aus deinem Beispiel sieht man das auch.
                          Ich habe jedenfalls eine Erklärung gesucht, dass bei deinem Screenshot die korrekten Beträge für 2022 verrechnet werden, auf dem Screenshot von SefanF.R der höhere Betrag von € 6200. Da frage ich, ob er nicht noch etwas anderes unter "Kindergeld oder vergleichbare Leistungen" erklärt hat. Ansonsten müsste man schon von einem "Mysterium" sprechen.
                          SCJ timote
                          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Wenn deine Frage eine Fehlermeldung betrifft, sollte diese mögilchst zitiert werden.
                          Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                            #14
                            Ich möchte mein 2022j. Einkommensteuer Geld zurück.

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                              #15
                              Dann musst du eine Steuererklärung abgeben.

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