Hallo!
Ich habe für 2022 eine Verlustbescheinigung bei einer Bank beantragt, um zu viel gezahlte KESt bei einer anderen Bank über die Steuererklärung zurückzuholen. Das habe ich nun so weit in Anlage KAP eingetragen.
Den Verlusten aus der Veräußerung von Aktien stehen keine Gewinne aus der Veräußerung von Aktien gegenüber, sodass hier ein Verlust bleibt. Die anderen Verluste konnten vollständig verrechnet werden.
Ich habe nun gelesen, dass man die Verluste mit ins nächste Jahr nehmen kann (Verlustvortrag).
Passiert das automatisch oder muss ich in meinElster noch irgendwo im Hauptvordruck oder in einer Anlage ein Häkchen setzen? Erhält man über den Verlust einen gesonderten Bescheid oder ist das im Einkommenssteuerbescheid enthalten?
Für 2023 soll der Verlustvortrag dann berücksichtigt werden. Trägt man den Betrag dann wieder in Anlage Kap ein? Und ist hier irhendwo ein Eintrag notwendig um dem FA mitzuteilen, dass der Verlustvortrag berücksichtigt werden soll? Im Hauptvordruck habe ich „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ entdeckt. Ist das relevant?
Vielen Dank und Grüße
Ich habe für 2022 eine Verlustbescheinigung bei einer Bank beantragt, um zu viel gezahlte KESt bei einer anderen Bank über die Steuererklärung zurückzuholen. Das habe ich nun so weit in Anlage KAP eingetragen.
Den Verlusten aus der Veräußerung von Aktien stehen keine Gewinne aus der Veräußerung von Aktien gegenüber, sodass hier ein Verlust bleibt. Die anderen Verluste konnten vollständig verrechnet werden.
Ich habe nun gelesen, dass man die Verluste mit ins nächste Jahr nehmen kann (Verlustvortrag).
Passiert das automatisch oder muss ich in meinElster noch irgendwo im Hauptvordruck oder in einer Anlage ein Häkchen setzen? Erhält man über den Verlust einen gesonderten Bescheid oder ist das im Einkommenssteuerbescheid enthalten?
Für 2023 soll der Verlustvortrag dann berücksichtigt werden. Trägt man den Betrag dann wieder in Anlage Kap ein? Und ist hier irhendwo ein Eintrag notwendig um dem FA mitzuteilen, dass der Verlustvortrag berücksichtigt werden soll? Im Hauptvordruck habe ich „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ entdeckt. Ist das relevant?
Vielen Dank und Grüße
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