Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verlustvortrag Kapitalerträge

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verlustvortrag Kapitalerträge

    Hallo!

    Ich habe für 2022 eine Verlustbescheinigung bei einer Bank beantragt, um zu viel gezahlte KESt bei einer anderen Bank über die Steuererklärung zurückzuholen. Das habe ich nun so weit in Anlage KAP eingetragen.

    Den Verlusten aus der Veräußerung von Aktien stehen keine Gewinne aus der Veräußerung von Aktien gegenüber, sodass hier ein Verlust bleibt. Die anderen Verluste konnten vollständig verrechnet werden.

    Ich habe nun gelesen, dass man die Verluste mit ins nächste Jahr nehmen kann (Verlustvortrag).

    Passiert das automatisch oder muss ich in meinElster noch irgendwo im Hauptvordruck oder in einer Anlage ein Häkchen setzen? Erhält man über den Verlust einen gesonderten Bescheid oder ist das im Einkommenssteuerbescheid enthalten?

    Für 2023 soll der Verlustvortrag dann berücksichtigt werden. Trägt man den Betrag dann wieder in Anlage Kap ein? Und ist hier irhendwo ein Eintrag notwendig um dem FA mitzuteilen, dass der Verlustvortrag berücksichtigt werden soll? Im Hauptvordruck habe ich „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ entdeckt. Ist das relevant?

    Vielen Dank und Grüße

    #2
    Zitat von PLS Beitrag anzeigen
    Passiert das automatisch
    Ja.

    Zitat von PLS Beitrag anzeigen
    muss ich in meinElster noch irgendwo im Hauptvordruck oder in einer Anlage ein Häkchen setzen?
    Nein.

    Zitat von PLS Beitrag anzeigen
    Erhält man über den Verlust einen gesonderten Bescheid
    Über den Verlustvortrag.

    Zitat von PLS Beitrag anzeigen
    Trägt man den Betrag dann wieder in Anlage Kap ein?
    Nein.

    Zitat von PLS Beitrag anzeigen
    ist hier irhendwo ein Eintrag notwendig um dem FA mitzuteilen, dass der Verlustvortrag berücksichtigt werden soll?
    Nein.

    Zitat von PLS Beitrag anzeigen
    Im Hauptvordruck habe ich „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ entdeckt. Ist das relevant?
    Wahrscheinlich nicht.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Wahrscheinlich nicht.
      Danke, das hilft schon sehr.
      Warum wahrscheinlich? Für wen wäre das Feld relevant?

      Wenn ich den Verlustvortrag nirgends eingebe, ist die Steuerberechnung vermutlich falsch oder? Kann man das in dieser Anlage für die Steuerberechnung eintragen?

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        Warum wahrscheinlich? Für wen wäre das Feld relevant?
        Ich hätte es ähnlich formuliert wie L.E.Fant. Denn mir hat es sich noch nie richtig erschlossen, wofür dieses Kreuz sein soll, aber irgendeinen - vermutlich ewas konfusen - Grund kann es ja geben. Insbesondere kann/muss der Steuerzahler ja gar nicht wissen, ob es ein Verlust ist/wird (ich spreche von der Zeit, als man noch schriftlich erklären musste, also ohne Berechnung - die Ankreuzmöglichkeit stammt bereits aus dieses Zeit).

        Und ja, die Steuerberechnung kann dann falsch sein. Möchte man das richtige Ergebnis dann dürfte es in dem Fall der Kapitalerträge am enfachsten sein, den Verlust direkt mit den passenden Erträgen zu verrechnen (natürlich nur für die Berechnung, nicht so beim Finanzamt einreichen).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          Die Ankreuzmöglichkeit für "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ hat einen ganz anderen Hintergrund. Folgendes Beispiel:

          Masterstudent kommt in 2023 für das Jahr 2017 auf die Idee zur Erklärungsabgabe. Er hatte aber in 2017 nur studiert und daher nur Werbungskosten. Weil er googlen kann, hat er herausgefunden, dass die Einkommensteuer 2017 mit Ablauf des 31.12.2021 verjährt ist (Antragsveranlagung), die Verlustfeststellung aber erst mit Ablauf des 31.12.2024 verjährt (Pflichtfeststellung). Also reicht er die Steuererklärung ein und kreuzt nur die Verlustfeststellungserklärung an. Würde er auch noch die Einkommensteuererklärung ankreuzen, müsste das Finanzamt ihm zusätzlich zum Verlustfeststellungsbescheid auch noch für die Einkommensteuer wegen Verjährung einen Ablehnungsbescheid kreieren.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Hallo,

            Ich hätte es ähnlich formuliert wie L.E.Fant. Denn mir hat es sich noch nie richtig erschlossen, wofür dieses Kreuz sein soll, aber irgendeinen - vermutlich ewas konfusen - Grund kann es ja geben. Insbesondere kann/muss der Steuerzahler ja gar nicht wissen, ob es ein Verlust ist/wird (ich spreche von der Zeit, als man noch schriftlich erklären musste, also ohne Berechnung - die Ankreuzmöglichkeit stammt bereits aus dieses Zeit).

            Stefan
            Ohje Also um sicherzugehen setze ich das Kreuz nun dort für 2022 und 2023? Oder nur eins von beiden oder gar nicht?

            Kommentar


              #7
              Zitat von PLS Beitrag anzeigen

              Ohje Also um sicherzugehen setze ich das Kreuz nun dort für 2022 und 2023? Oder nur eins von beiden oder gar nicht?
              Wie von Picard schon gesagt, ist das Kreuz im Rahmen der Einkommensteuererklärung überflüssig und nur sinnvoll, wenn der Verlust ohne Einkommensteuererklärung festgestellt werden soll.

              Es schadet aber nicht, das Kreuz zu machen.

              Kommentar


                #8
                Zitat von multi Beitrag anzeigen

                Wie von Picard schon gesagt, ist das Kreuz im Rahmen der Einkommensteuererklärung überflüssig und nur sinnvoll, wenn der Verlust ohne Einkommensteuererklärung festgestellt werden soll.

                Es schadet aber nicht, das Kreuz zu machen.
                Picard hat wohl geantwortet, als ich am Tippen war. Dann setzte ich kein Kreuz, danke euch!

                Kommentar

                Lädt...
                X