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Wie lange gibt man Kinder an?

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    Wie lange gibt man Kinder an?

    Ich bin ja echt froh über dieses Forum und habe gleich noch eine Frage...
    Wie lange muss man seine Kinder in der Anlage Kind angeben bzw. ist es sinnvoll? Meine beiden sind zwar noch studierend im letzten Jahr gewesen, ich bekomme aber kein Kindergeld mehr.
    Meine Tochter wohnt schon lange nicht mehr bei mir, hat ihre eigene Familie.
    Mein Sohn lebt noch bei mir im Haus.

    Danke für Tipps!
    LG, Karen

    #2
    Kinder werden nur solange angegeben, wie Anspruch auf Kindergeld bzw. Berücksichtigung des Kinderfreibetrags besteht.

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      #3
      Anlage Kind nur so lange Kindergeld gezahlt wurde. Wenn ein Kind darüber hinaus noch wirtschaftlich unterstützt wird und selbst nur sehr geringes Einkommen hat kann die Anlage Unterhalt in Betracht kommen. Unterhalt kann in Geld- aber auch in Sachleistungen bestehen. Lebte die unterstützte Person im Haushalt des Steuerpflichtigen, wird von der Finanzverwaltung auch ohne Nachweis unterstellt, dass Kosten in Höhe des steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrags angefallen sind, das sind 2022 10 347 Euro zuzüglich evtl. übernommener Basisbeiträge der Kranken- und Pflegeversicherung

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        #4
        Anlage KIND bei Studierenden bis zum 25 LJ, da bis dahin Anspruch auf Kindergeld besteht.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          Meine beiden sind zwar noch studierend im letzten Jahr gewesen, ich bekomme aber kein Kindergeld mehr.
          Warum hast du dann die Anlage Kind für den Sohn ausgefüllt ? https://forum.elster.de/anwenderforu...kind-gebraucht

          Wenn 2022 für den Sohn kein Kindergeldanspruch mehr bestand, kommt nur die Anlage Unterhalt in Betracht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Für das Jahr, in dem der Kindergeldanspruch weggefallen ist (25. Geburtstag oder keine Ausbildung mehr) kommen auch beide Anlagen in Betracht. Beispiel: 25. Geburtstag im Januar 2022: Anlage Kind abgeben und ggf. Anlage Unterhalt für die Zeit ab Februar 2022.

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Warum hast du dann die Anlage Kind für den Sohn ausgefüllt ? https://forum.elster.de/anwenderforu...kind-gebraucht

              Wenn 2022 für den Sohn kein Kindergeldanspruch mehr bestand, kommt nur die Anlage Unterhalt in Betracht.
              Nur weil der TE kein Kindergeld mehr bekommen hat, kann trotzdem ein Anspruch bestanden haben.
              Kommt halt drauf an, wie alt die Kinder sind, davon hat der TE aber nichts geschrieben.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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                #8
                Vielen Dank für die Antworten! Ich habe es aus Nichtwissen / Gewohnheit gemacht.... dann kann ich die Anlagen weglassen. Mein Sohn lebt allerdings noch bei mir, da käme dann die Anlage Unterhalt in Betracht. Super, die viele Hilfe hier!!

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                  #9
                  Mein Sohn lebt allerdings noch bei mir, da käme dann die Anlage Unterhalt in Betracht.
                  So ist das ! In der Anlage Unterhalt müssen allerdings Angaben zu den Einkünften des Sohnes gemacht werden.

                  Wenn die oberhalb des Grundfreibetrags liegen, kommt da steuerlich nichts raus. Größeres Vermögen darf er auch nicht haben.

                  Das Schonvermögen liegt bei nur 15.500,00 €.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Kinder gibt man so lange an, so lange man "Ärger" mit Ihnen hat.

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                      #11
                      Anlage Kind
                      Anlage Unterhalt

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