... muss zusätzlich die Anlage KAP-BET abgegeben werden, dort werden die anzurechnenden Steuern in Zeile 34ff eingetragen.
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Verschiedene Fragen zur Einkommensteuererklärung
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Zitat von Wolf2900 Beitrag anzeigen
Zu 2: Werden sowohl Abgeltungs- als auch Kapitalertragssteuer in Zeile 37 eingetragen und falls nicht wo dann?
Und wenn Kapitaleinkünfte aus einer Beteiligung (z. B. GbR) vorliegen muss zusätzlich die Anlage KAP-BET abgegeben werden, dort werden die anzurechnenden Steuern in Zeile 34ff eingetragen.
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Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
1. Muss die Anlage Kind auch dann ausgefüllt werden, wenn für das volljährige Kind zwar Kindergeld bezieht, aber ansonsten keine Ausgaben für dieses Kind hat?
Das sollte man schon deshalb tun weil nur so die Kinderfreibeträge bei Kirchensteuer und (bei Besserverdienern) Solidaritätszuschlag berücksichtigt werden.
Außerdem wird dann automatisch geprüft, ob Kindergeld oder Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer günstiger sind.
2. Muss man bei Anlage KAP, wenn Abgeltungssteuer gezahlt, aber für die Kapitalertragsteuer keine Kirchensteuer eingezogen wurde, die Erklärung zur Kirchensteuerpflicht ankreuzen und ausfüllen?
Wenn man Mitglied einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft ist: ja
3. Wie rundet man (positive wie negative) Einkünfte und Ausgaben?
Immer zu Gunsten des Steuerpflichtigen
4. Wo in welcher Zeile in Anlage G gibt man den Anteil an den Einkünften aus der Beteiligung an einer GmbH & Co. KG ein und den Anteil an der Gewerbesteuer und -messbetrag?
Anteile an gesondert festgestellten Einkünften als Mitunternehmer kommen in Zeile 8, anteiliger Gewerbesteuer-Messbertrag in Zeile 18 der Anlage G.
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Zitat von Wolf2900 Beitrag anzeigen
Was würde man in der persönlichen Steuererklärung angeben, wenn die Erträge den Erben des Erblassers bzw. einer Erbengemeinschaft zustehen? Gibt man dann in der Steuererklärung nur den eigenen Anteil an? Sagen wir mal bei kleinen Kapitalerträgen von 15 Euro und bei einer Erbquote von 1/3 dann 5 Euro und analog auch für die Abgeltungssteuer?
Ist bei solchen geringen Beträgen eine Erklärung durch die Erbengemeinschaft über die Einkünfte (und Aufwendungen) erforderlich?
Ob das Finanzamt bei geringen und evtl. nur einmaligen Gemeinschaftseinkünften eine Vereinfachungsregelung zuläßt muss man mit dem Sachbearbeiter absprechen, Evtl. ist es dann am einfachsten, wenn ein einzelner Miterbe die Einkünfte insgesamt erklärt und die Miterben das untereinander regeln. Aber das muss wie gesagt mit dem FA abgestimmt werden.Zuletzt geändert von Telepeter; 28.03.2023, 12:04.
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Zitat von Wolf2900 Beitrag anzeigen
Warum kommt hier Zeile 7 nicht in Betracht?Zuletzt geändert von Telepeter; 28.03.2023, 12:05.
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Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen2. Muss man bei Anlage KAP, wenn Abgeltungssteuer gezahlt, aber für die Kapitalertragsteuer keine Kirchensteuer eingezogen wurde, die Erklärung zur Kirchensteuerpflicht ankreuzen und ausfüllen?
Wenn man Mitglied einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft ist: ja
Ist bei solchen geringen Beträgen eine Erklärung durch die Erbengemeinschaft über die Einkünfte (und Aufwendungen) erforderlich?
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Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen4. Anteile an gesondert festgestellten Einkünften als Mitunternehmer kommen in Zeile 8, anteiliger Gewerbesteuer-Messbertrag in Zeile 18 der Anlage G.
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1. Muss die Anlage Kind auch dann ausgefüllt werden, wenn für das volljährige Kind zwar Kindergeld bezieht, aber ansonsten keine Ausgaben für dieses Kind hat?
Das sollte man schon deshalb tun weil nur so die Kinderfreibeträge bei Kirchensteuer und (bei Besserverdienern) Solidaritätszuschlag berücksichtigt werden.
Außerdem wird dann automatisch geprüft, ob Kindergeld oder Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer günstiger sind.
2. Muss man bei Anlage KAP, wenn Abgeltungssteuer gezahlt, aber für die Kapitalertragsteuer keine Kirchensteuer eingezogen wurde, die Erklärung zur Kirchensteuerpflicht ankreuzen und ausfüllen?
Wenn man Mitglied einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft ist: ja
3. Wie rundet man (positive wie negative) Einkünfte und Ausgaben?
Immer zu Gunsten des Steuerpflichtigen
4. Wo in welcher Zeile in Anlage G gibt man den Anteil an den Einkünften aus der Beteiligung an einer GmbH & Co. KG ein und den Anteil an der Gewerbesteuer und -messbetrag?
Anteile an gesondert festgestellten Einkünften als Mitunternehmer kommen in Zeile 8, anteiliger Gewerbesteuer-Messbertrag in Zeile 18 der Anlage G.
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Verschiedene Fragen zur Einkommensteuererklärung
Guten Abend,
ich hätte folgende Fragen zur Einkommensteuererklärung:
1. Muss die Anlage Kind auch dann ausgefüllt werden, wenn für das volljährige Kind zwar Kindergeld bezieht, aber ansonsten keine Ausgaben für dieses Kind hat?
2. Muss man bei Anlage KAP, wenn Abgeltungssteuer gezahlt, aber für die Kapitalertragsteuer keine Kirchensteuer eingezogen wurde, die Erklärung zur Kirchensteuerpflicht ankreuzen und ausfüllen?
3. Wie rundet man (positive wie negative) Einkünfte und Ausgaben?
4. Wo in welcher Zeile in Anlage G gibt man den Anteil an den Einkünften aus der Beteiligung an einer GmbH & Co. KG ein und den Anteil an der Gewerbesteuer und -messbetrag?
Vielen Dank für eure Hilfe.Stichworte: -
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