Hallo zusammen,
ich mache gerade zum ersten mal meine VA und möchte ein Reverse-Charge Verfahren angeben. Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, wo ich das eintragen muss.
Folgendes Szenario: Ich bestelle in Schweden mehrere Transfer-Logos. Also so Logos, die ich bei mir dann mit einer Presse auf Klamotten oder sonstiges drucken kann.
Nun hab ich diese Möglichkeiten im Formular gefunden:
1. Seite 5, Feld 31: Andere Leistungen ---- Darunter fallen ja auch Werklieferungen. Die Logos wurden ja von der schwedischen Firma produziert, ist das nun also eine Werklieferung und hier einzutragen?
2. Seite 6, Feld 33: Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet ---- Also wäre das das Feld, wenn man das nicht als Werklieferung einstuft, sehe ich das richtig?
Dann hab ich noch Seite 7, Feld 38 gefunden, das verstehe ich nicht genau, wofür das da ist, aber hat nichts mit meinem Thema zu tun oder?
Danke für eure Hilfe, muss das jetzt einmal klären
Liebe Grüße,
Marian
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