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Rechnet Elster die Erstattung ohne Riester/Wohnriesterverträge?

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    Rechnet Elster die Erstattung ohne Riester/Wohnriesterverträge?

    Hallo Leute,

    Da ich mich für die neue Grundsteuer sowieso bei Elster registrieren musste, habe ich beschlossen meine Steuererklärung ab jetzt selber zu machen.
    Ich habe alles so ausgefüllt wie mein Steuerberater für 2021 nur natürlich mit den neuen Summen und Elster rechnet mir aus, dass ich nur 1700 Euro erstattet bekomme.
    Normal sind es so 2000-2300 Euro Erstattung. Jetzt meine Vermutung: Da ich in der Anlage AV ja nur die Vertrags/Anbieter/Zertifizierungsnummern eingeben kann aber keine
    Summen wieviel in die Verträge eingezahlt wurde (in meinem Fall 1946 Euro das ist irgendso eine Grenze um eine Zulage zu bekommen) rechnet Elster diese nicht mit?
    Wenn dem so ist, kann ich die Erklärung abgeben. Ansonsten muss ich wohl doch wieder zum Steuerberater.

    Danke schonmal im Vorraus für eure Antworten.

    #2
    Die Beiträge zu Riesterverträgen erfasst man in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung. Es gibt dort extra eine Zeile dafür.

    Die Anlage muss man natürlich hinzufügen: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AAAAAAHHHH JETZT GEHTS!!!!!

      2284 Euro Nice.

      Die hätte ich aber auch bekommen ohne die Anlage, die Berechnung von Elster ist ja nicht = Was ich auch bekomme?

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        #4
        Da ich in der Anlage AV ja nur die Vertrags/Anbieter/Zertifizierungsnummern eingeben kann
        Dann hast du beim Ausfüllen einen Fehler gemacht. Diese Angaben werden schon seit 2019 nicht mehr abgefragt.

        Diese Angaben darf man nur für Verträge machen, die man nicht gefördert haben will.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich habe eine Pensionskasse vom Arbeitgeber, und einen Wohnriester Vertrag Privat
          Es soll nur der Wohnriester gefördert werden.
          Pensionskasse= kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug
          Wohnriester = Widerruf des Verzichts auf den zusätzlichen Sonderausgabenabzug

          So hats mein Steuerberater auch 2021 gemacht und ich hab 2300 rausbekommen

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            #6
            Wohnriester = Widerruf des Verzichts auf den zusätzlichen Sonderausgabenabzug
            Damit kann ich begrifflich nichts anfangen. Man füllt die Anlage AV aus und die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung,

            wobei man die Beiträge dort auch über den Bescheinigungsabruf einfüllen kann.

            Gilt denn für die Beiträge zur Pensionskasse des Arbeitgebers überhaupt die Riesterförderung ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              die Berechnung von Elster ist ja nicht = Was ich auch bekomme?
              Das was Du in den zusätzlichen Angaben zur Steuerberechnung einträgst, geht so nicht an das Finanzamt, sondern dient nur Mein ELSTER selbst für die Steuerberechnung.

              Die Steuerberechnung ist eine völlig unverbindliche Information.
              Wenn dir z.B. der Sachbearbeiter im Finanzamt einige Werbungskosten zusammenstreicht, kann das abweichen.
              Und es gibt noch zig weitere Gründe, wodurch eine Abweichung zustande kommen kann (z.B. bei Rentnern mit Energiepreispauschale...).

              Gruß
              Sepp
              Zuletzt geändert von Sepp; 30.03.2023, 16:46.

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                #8
                Und es gibt noch zig weitere Gründe, wodurch eine Abweichung zustande kommen kann (z.B. bei Rentnern mit Energiepreispauschale...).
                Das ist ein Trauerspiel und zeigt wieder einmal, dass bei Mein ELSTER die Linke nicht weiß, was die Rechte tut.

                https://forum.elster.de/anwenderforu...-nicht-aktuell
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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