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Wochenendhaus Grundstücksgröße wie wählen. Erklärung GS T

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    Wochenendhaus Grundstücksgröße wie wählen. Erklärung GS T

    Guten Abend.
    Auf zwei Flurstücken werden Wochenendhäuser verpachtet. Flurstück A 12 Parzellen als Wochenendgebiet ausgewiesen, Wert 40€ qm, Flurstück 2 6 Parzellen, ehemaliges Wochenendgebiet, die Häuser haben lediglich Bestandsschutz, als Forstgebiet ausgewiesen Wert 1,- qm. Welche Grundstücksgröße ist jedem Wochenendhaus beizurechnen, hier bekomme ich keine klaren Antworten, es ist von dreifacher Grundfläche des Hauses die Rede, dann würde viel Grundstück übrigbleiben. Welches dann im Falle A ja auch als Wochenendgrundstück zuerklären wäre und im Falle 2 als Forst und damit der Landwirtschaft zuzurechnen, wäre das so. In den Pachtverträgen ist 400qm vereinbart, Flurstück A ist 8000 qm groß, sodass ca 3000qm frei wären (diese sind vor Ort tatsächlich ca 60% Wald, der Rest wird als Freizeitfläche von den Wochenendhausbesitzern mit genutzt). Wie ist vorzugehen. Danke

    #2
    Was bedeutet "Erklärung GS T"? Soll das "Erklärung Grundsteuer Thüringen" heißen?

    Deine Angaben sind etwas wirr und man bräuchte etwas genauere Informationen, wenn man dir gezielt helfen soll. Hast du dir schon mal die offizielle Anleitung für ein Wochenendhaus in Thüringen angesehen? Wenn nicht, dann schau mal hier: https://finanzen.thueringen.de/filea..._bungalow_.pdf
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Grundsteurerklärung in Nordrhein Westfalen

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        #4
        Hauptfrage ist welche Fläche (von einem deutlich größeren Grundstück) dem einzelnen Haus zugeordnet werden kann. Danke

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          #5
          Deine Angaben sind immer noch schwer zu verstehen, # 1
          - Du sprichst von Flurstück A, aber nicht von B, dafür aber von Flurstück 2.
          - Du bezeichnest beide Flurstücke als verpachtet, somit bist du als Pachtgeber grundsteuerpflichtig. Flurstück 2 sei aber "ehemaliges Wochenendgebiet".
          Falls Flurstück 2 aber aktuell doch für Wochenendzwecke verpachtet ist, müsste es ganz oder anteilig der Grundsteuer B unterliegen, je nach Nutzung bzw. anteiliger Waldfläche. Hierzu müsstest du ggf. präzisere Angaben machen.

          - Zu Flurstück A: Die Waldfläche dürfte unter Grundsteuer A fallen, die Freizeitfläche zusammen mit den Häusern eher unter Grundsteuer B (ohne Gewähr). Wenn das so richtig ist, sehe ich keinen Bedarf, für jedes Haus einzeln die anteilige Grundstücksgröße zu ermitteln.

          Für Grundsteuer A und B brauchst du jeweils unterschiedliche Aktenzeichen. Ansonsten noch nachstehend ein Link für weitere Detailklärungen:
          https://grundsteuer.de/berechnung/beispiele/ferienhaus
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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            #6
            Hallo, wie lauten den die Angaben im Grundsteuerviewer von NRW zu den beiden Grundstücken? Normalerweise müssen diese einfach übernommen werden das seht so in den Ausfüllhilfen als pdf Grundsteuer Thüringen. Allerdings ist dieser Fall mit meheren Wochendhäusern auf einem Flurstück etwas speziell, meistens sind diese einzeln ausgemessen.
            Freundliche Grüße
            Frank

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