Guten Abend.
Auf zwei Flurstücken werden Wochenendhäuser verpachtet. Flurstück A 12 Parzellen als Wochenendgebiet ausgewiesen, Wert 40€ qm, Flurstück 2 6 Parzellen, ehemaliges Wochenendgebiet, die Häuser haben lediglich Bestandsschutz, als Forstgebiet ausgewiesen Wert 1,- qm. Welche Grundstücksgröße ist jedem Wochenendhaus beizurechnen, hier bekomme ich keine klaren Antworten, es ist von dreifacher Grundfläche des Hauses die Rede, dann würde viel Grundstück übrigbleiben. Welches dann im Falle A ja auch als Wochenendgrundstück zuerklären wäre und im Falle 2 als Forst und damit der Landwirtschaft zuzurechnen, wäre das so. In den Pachtverträgen ist 400qm vereinbart, Flurstück A ist 8000 qm groß, sodass ca 3000qm frei wären (diese sind vor Ort tatsächlich ca 60% Wald, der Rest wird als Freizeitfläche von den Wochenendhausbesitzern mit genutzt). Wie ist vorzugehen. Danke
Auf zwei Flurstücken werden Wochenendhäuser verpachtet. Flurstück A 12 Parzellen als Wochenendgebiet ausgewiesen, Wert 40€ qm, Flurstück 2 6 Parzellen, ehemaliges Wochenendgebiet, die Häuser haben lediglich Bestandsschutz, als Forstgebiet ausgewiesen Wert 1,- qm. Welche Grundstücksgröße ist jedem Wochenendhaus beizurechnen, hier bekomme ich keine klaren Antworten, es ist von dreifacher Grundfläche des Hauses die Rede, dann würde viel Grundstück übrigbleiben. Welches dann im Falle A ja auch als Wochenendgrundstück zuerklären wäre und im Falle 2 als Forst und damit der Landwirtschaft zuzurechnen, wäre das so. In den Pachtverträgen ist 400qm vereinbart, Flurstück A ist 8000 qm groß, sodass ca 3000qm frei wären (diese sind vor Ort tatsächlich ca 60% Wald, der Rest wird als Freizeitfläche von den Wochenendhausbesitzern mit genutzt). Wie ist vorzugehen. Danke
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