Hallo.
Meine Frau und ich hatten einen Miteigentumsanteile von 2.074/100.000 an eine Erbbaurecht (Eigentumswohnung) erworben, Grundstücksgröße 3.227qm.
Gleichzeitig hatte wir auf dem selben Flur/Flurstück (aber unterschiedliche Grundstücksblatt) eine Garage erworben als Bruchteilsgemeinschaft als Berechtigte zu je 2075,69/200000 des Teilerbbaurechts eingetragenen 115/100.000 Anteil des Grundstücks 3.227 qm.
Ich denke, dass ich dafür nur eine Grundsteuererklärung abgeben muss (habe auch nur dafür eine Mahnung vom Finanzamt erhalten).
Wie trage ich aber den Anteil der Garage ein, weil es hier eine Bruchteilsgemeinschaft ist, in der Anlage GW1 - Punkt 3. Gemarkung und Flurstück des Grundvermögens ein? Hier kann ich ja nicht Bruchteilseigentum von 2075,69/200000 und 115/100.000 Anteil des Grundstücks eingeben.
Unter Punkt 4 - Angaben zu Eigentümer kann ich ja uns als Ehepartner als Eigentümer eintragen. Muss ist zusätzlich hier doch irgendwelche Angeben zum Bruchteilseigentums machen?
Meine Frau und ich hatten einen Miteigentumsanteile von 2.074/100.000 an eine Erbbaurecht (Eigentumswohnung) erworben, Grundstücksgröße 3.227qm.
Gleichzeitig hatte wir auf dem selben Flur/Flurstück (aber unterschiedliche Grundstücksblatt) eine Garage erworben als Bruchteilsgemeinschaft als Berechtigte zu je 2075,69/200000 des Teilerbbaurechts eingetragenen 115/100.000 Anteil des Grundstücks 3.227 qm.
Ich denke, dass ich dafür nur eine Grundsteuererklärung abgeben muss (habe auch nur dafür eine Mahnung vom Finanzamt erhalten).
Wie trage ich aber den Anteil der Garage ein, weil es hier eine Bruchteilsgemeinschaft ist, in der Anlage GW1 - Punkt 3. Gemarkung und Flurstück des Grundvermögens ein? Hier kann ich ja nicht Bruchteilseigentum von 2075,69/200000 und 115/100.000 Anteil des Grundstücks eingeben.
Unter Punkt 4 - Angaben zu Eigentümer kann ich ja uns als Ehepartner als Eigentümer eintragen. Muss ist zusätzlich hier doch irgendwelche Angeben zum Bruchteilseigentums machen?
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