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Grundsteuer NRW-Miteigentumsanteil an Bruchtsteilsgem. "Garage" (Erbbauberechtigter)

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    Grundsteuer NRW-Miteigentumsanteil an Bruchtsteilsgem. "Garage" (Erbbauberechtigter)

    Hallo.
    Meine Frau und ich hatten einen Miteigentumsanteile von 2.074/100.000 an eine Erbbaurecht (Eigentumswohnung) erworben, Grundstücksgröße 3.227qm.
    Gleichzeitig hatte wir auf dem selben Flur/Flurstück (aber unterschiedliche Grundstücksblatt) eine Garage erworben als Bruchteilsgemeinschaft als Berechtigte zu je 2075,69/200000 des Teilerbbaurechts eingetragenen 115/100.000 Anteil des Grundstücks 3.227 qm.

    Ich denke, dass ich dafür nur eine Grundsteuererklärung abgeben muss (habe auch nur dafür eine Mahnung vom Finanzamt erhalten).

    Wie trage ich aber den Anteil der Garage ein, weil es hier eine Bruchteilsgemeinschaft ist, in der Anlage GW1 - Punkt 3. Gemarkung und Flurstück des Grundvermögens ein? Hier kann ich ja nicht Bruchteilseigentum von 2075,69/200000 und 115/100.000 Anteil des Grundstücks eingeben.

    Unter Punkt 4 - Angaben zu Eigentümer kann ich ja uns als Ehepartner als Eigentümer eintragen. Muss ist zusätzlich hier doch irgendwelche Angeben zum Bruchteilseigentums machen?

    #2
    Hier kann ich ja nicht Bruchteilseigentum von 2075,69/200000 und 115/100.000 Anteil des Grundstücks eingeben.
    Da kommt man ohne Rechnen nicht aus. Ich muss mal meine Excelbeispiele durchsehen, irgendwo habe ich das hinterlegt.

    Muss ist zusätzlich hier doch irgendwelche Angeben zum Bruchteilseigentums machen?
    In der Regel gehört bei Ehegatten jedem 1/2 und das sollte man in Zeile 51 von GW1 schon angeben. In Einzelfällen kann das ja auch anders sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      In der Anlage GW1 - Punkt 3. Gemarkung und Flurstück habe ich nun für die Garage das Folgende eingetragen:
      Screenshot 2023-04-02 185652.png

      Der Eigentumsanteil ist jeweils 2075,69 für Ehemann und Ehefrau.

      Die Fläche von 67qm die ich nun ich Zeile 10 eingetragen habe, ist jetzt natürlich nicht mehr die Fläche, die auf dem "Infoblatt Grundsteuer" steht (3227qm). Aber so könnte die Lösung aussehen, zumindest mit dieser Krücke bekomme keine Fehlermeldung mehr.


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        #4
        In der Anlage GW1 - Punkt 3. Gemarkung und Flurstück habe ich nun für die Garage das Folgende eingetragen:
        Das deckt sich aber jetzt nicht wirklich mit den Angaben im Beitrag '#1. Dort steht nämlich:

        ... erworben als Bruchteilsgemeinschaft als Berechtigte zu je 2075,69/200000 des Teilerbbaurechts eingetragenen 115/100.000 Anteil des Grundstücks 3.227 qm.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Warum deckt sich # 3 nicht mir # 1? Jetzt bin ich wieder total verwirrt.

          Also wenn ich nur die ETW eintragen müsst, wäre der Eintrag in Elster ja einfach.

          In GW1 (Pkt.3) wären im Wesentlichen einzutragen:
          Fläche in m2 = 3.227
          Zähler = 2074
          Nenner = 100.000

          In GW1 (Pkt.4) wären im Wesentlichen einzutragen:
          Ehemann: 1/2
          Ehefrau: 1/2

          In GW2 (Pkt.4) wären im Wesentlichen einzutragen:
          Fläche des Grundstücks: 2074/100.000 x 3227qm = 66,93qm


          Mein Problem ist nun diese komplizierte Garage. Rein rechnerisch haben wir ja einen Bruchteilseigentum am Grundstück von:
          Ehemann = 3227qm x 2075,69/200.000 x 115/100.000 = 0,0384qm
          Ehefrau = 3227qm x 2075,69/200.000 x 115/100.000 = 0,0384qm
          Ehemann + Ehefrau = 0,0768qm
          Da in GW1 (Pkt.4) die Anteil der Eheleute jeweils 1/2 ist, kann ich ja dort keinen weiteren Eintrag mit 115/100000 bzw, 2075,69/200.000 machen.
          Warum ist der Eintrag in # 3 verkehrt? Wo genau ist dort die Unstimmigkeit?

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            #6
            Doch, du trägst in GW1 Punkt 3 einfach ein weiteres Flurstück mit den entsprechenden Daten ein. Für GW2 Punkt 4 musst du dann logischerweise die Anteile der beiden Flurstücke zusammenzählen.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              "Doch, du trägst in GW1 Punkt 3 einfach ein weiteres Flurstück mit den entsprechenden Daten ein."
              Ja, ein weiteres Flurstück habe ich eingetragen. Mein Vorschlag hatte ich ja in Beitrag 3 vorgestellt.
              Aber wo gebe ich den Bruchteil 2075,69/200000 des Teilerbbaurechts für Ehemann und den Bruchteil 2075,69/200000 des Teilerbbaurechts für die Ehefrau ein?
              Und dann habe wir ja an diesem Bruchteil nur ein Miteigentumsanteil von 115/100.000.

              :-(

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                #8
                Ich verstehe die obige Zahlenkonstruktion nicht wirklich. Jedenfalls ist dein Ergebnis für die Eheleute von 2x0,0384 qm = 0,0768 qm für mich nicht plausibel. Da hast du als Grundstücksfläche für die Garage eine Fläche von ca. 30cm x 25cm (= ca. 750 quadrat-cm = ca. 0,075 qm) und kannst dort vielleicht 2 Spielzeugautos parken. Oder gehört diese eine Garage noch einer Reihe anderer Eigentümer, was ich nicht glaube. Oder gibt es einen Garagenhof mit mehreren Garagen, wo ihr Anteile habt?

                Am besten du zitierst mal aus den Unterlagen die Angaben zu den Flächen und Anteilen so vollständig, dass man den Zusammenhang erschließen kann. Dann kann dir vielleicht jemand im Forum weiterhelfen.
                SCJ timote
                Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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