Hallo zusammen,
mein Stiefvater hat bei seiner Arbeitsstätte etwas neues, womit ich keine Erfahrung habe. Wenn ich das richtig verstehe, geht es um Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland.
Er arbeitet für ein deutsches Unternehmen, ist jedoch auch auf Baustellen im Ausland unterwegs. Ein Mitarbeiter der Firma sagte ihm, dass die Firma im Ausland weniger Auslöse bezahlt, jedoch könne man sich einiges über die Steuererklärung zurückholen. Dies klingt für mich völlig seltsam; vielleicht kann mir da jemand im Forum hier helfen, um was es genau geht und ob da was dran ist.
Die Firma gibt in einer Bescheinigung an, dass er 68 Tage im Bundesgebiet, 3 Tage in Holland und 136 Tage in Österreich eingesetzt war. In einem zweiten Schreiben wird bescheinigt, dass er 7x eine Auslöse von 10€, 61x eine Auslöse von 21,50€ und 139x eine Auslöse von 25€ (alles steuerfrei) erhalten hat. Diese Gesamtsumme (4856,50€) steht auch in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung unter "Steuerfreier Verpflegungszuschuss bei Auswärtstätigkeit" drin.
Die Frage ist nun, ob ich das hier irgendwo in Anlage N (Ausland) angeben muss und ob man da wirklich noch Geld durch die Steuer erhalten kann?
Vielen Dank.
mein Stiefvater hat bei seiner Arbeitsstätte etwas neues, womit ich keine Erfahrung habe. Wenn ich das richtig verstehe, geht es um Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland.
Er arbeitet für ein deutsches Unternehmen, ist jedoch auch auf Baustellen im Ausland unterwegs. Ein Mitarbeiter der Firma sagte ihm, dass die Firma im Ausland weniger Auslöse bezahlt, jedoch könne man sich einiges über die Steuererklärung zurückholen. Dies klingt für mich völlig seltsam; vielleicht kann mir da jemand im Forum hier helfen, um was es genau geht und ob da was dran ist.
Die Firma gibt in einer Bescheinigung an, dass er 68 Tage im Bundesgebiet, 3 Tage in Holland und 136 Tage in Österreich eingesetzt war. In einem zweiten Schreiben wird bescheinigt, dass er 7x eine Auslöse von 10€, 61x eine Auslöse von 21,50€ und 139x eine Auslöse von 25€ (alles steuerfrei) erhalten hat. Diese Gesamtsumme (4856,50€) steht auch in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung unter "Steuerfreier Verpflegungszuschuss bei Auswärtstätigkeit" drin.
Die Frage ist nun, ob ich das hier irgendwo in Anlage N (Ausland) angeben muss und ob man da wirklich noch Geld durch die Steuer erhalten kann?
Vielen Dank.
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