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Steuerfreie Verpflkegungszuschüsse (Ausland)

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    Steuerfreie Verpflkegungszuschüsse (Ausland)

    Hallo zusammen,
    mein Stiefvater hat bei seiner Arbeitsstätte etwas neues, womit ich keine Erfahrung habe. Wenn ich das richtig verstehe, geht es um Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland.
    Er arbeitet für ein deutsches Unternehmen, ist jedoch auch auf Baustellen im Ausland unterwegs. Ein Mitarbeiter der Firma sagte ihm, dass die Firma im Ausland weniger Auslöse bezahlt, jedoch könne man sich einiges über die Steuererklärung zurückholen. Dies klingt für mich völlig seltsam; vielleicht kann mir da jemand im Forum hier helfen, um was es genau geht und ob da was dran ist.
    Die Firma gibt in einer Bescheinigung an, dass er 68 Tage im Bundesgebiet, 3 Tage in Holland und 136 Tage in Österreich eingesetzt war. In einem zweiten Schreiben wird bescheinigt, dass er 7x eine Auslöse von 10€, 61x eine Auslöse von 21,50€ und 139x eine Auslöse von 25€ (alles steuerfrei) erhalten hat. Diese Gesamtsumme (4856,50€) steht auch in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung unter "Steuerfreier Verpflegungszuschuss bei Auswärtstätigkeit" drin.
    Die Frage ist nun, ob ich das hier irgendwo in Anlage N (Ausland) angeben muss und ob man da wirklich noch Geld durch die Steuer erhalten kann?
    Vielen Dank.

    #2
    Die Frage ist nun, ob ich das hier irgendwo in Anlage N (Ausland) angeben muss und ob man da wirklich noch Geld durch die Steuer erhalten kann?
    Erklären musst du die Auswärtstätigkeiten natürlich und zwar gleich ob Inland oder Ausland, sonst müsste dein Schwiegervater ja die 4.856,50 €

    steuerfreien Verpflegungszuschüsse nachversteuern. Ob das zu zusätzlichen Werbungskosten und damit zu Steuererstattungen führt, siehst du in der

    Steuervorausberechnung. Zum Verpflegungsmehraufwand Ausland gibt es ein BMF-Schreiben: https://www.bundesfinanzministerium....ngen-2022.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe ein ähnliches Problem...
      Haben Sie herausgefunden, ob dies in der Anlage N enthalten sein sollte?

      Danke,

      Walter G.

      Kommentar


        #4
        Haben Sie herausgefunden, ob dies in der Anlage N enthalten sein sollte?
        Wo sollen denn steuerfreie Verpflegungszuschüsse, die ein Arbeitnehmer erhalten hat, sonst erklärt werden ?

        Für Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit gibt es bei Mein ELSTER in der Anlage N sogar eine eigene Seite.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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