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    Wo Renten eintragen ?

    Moin
    Ich bin gerade meine Steuererklärung im Elster zu machen.
    Ich finde keine Stelle wo ich meine Rente eintragen kann.
    Einkünfte aus Vermietung kann ich eintragen, aber nicht meine und meiner Frau Rente.
    Gruss Dieter

    #2
    Leibrenten sind in der Anlage R zu erfassen, bestimmte Zusatzrenten in der Anlage R-AV/bAV

    Wie man Anlagen hinzufügt, ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

    Ich empfehle bei Rentenbezug die Nutzung des Bescheinigungsabrufs, der trägt alles automatisch ein.

    Bitte den Titel des Themas ändern, der Benutzername ist nicht aussagekräftig !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Hilfe.
      Hab alles gefunden, die Daten berichtigt und das Formular nochmal abgeschickt.
      Ich hoffe das das zweite Formular berücksichtigt wird.
      Gruss Dieter

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        #4
        Ich hoffe das das zweite Formular berücksichtigt wird.
        Normalerweise wird die zuletzt übermittelte Erklärung bearbeitet, es sei denn, die erste Übermittlung liegt schon zu lange zurück.

        Renten berücksichtigt das Finanzamt erfahrungsgemäß auch dann, wenn sie nicht erklärt werden, das Finanzamt hat ja die Daten.

        In Mein ELSTER sollte man immer alles erfassen, sonst stimmt nämlich die Steuervorausberechnung nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          ich erhalte dieses Jahr ab Juli 2025 erstmalig Rente. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich nur die Bescheinigung abrufen. Dann wird die Rente automatisch eingetragen. Muss ich da bei der Rentenversicherung die Steuerbescheinigung anforden.

          Wie sieht das dann mit Firmenrenten und bAV-Pensionsfonds aus. Liegen da dann Anfang 2026 auch Bescheinigungen zum Abrufen vor?
          Viele Grüße Udo Karl

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            #6
            Zitat von udokarl Beitrag anzeigen
            die Bescheinigung abrufen. Dann wird die Rente automatisch eingetragen.
            Die Bescheinigungen externer Institutionen liegen etwa Ende Februar vor. Du kannst da auch reinschauen.
            Unter Bescheinigungen > meine Bescheinigungen > Jahr siehst du was schon vorhanden ist.
            Das kannst du dann ansehen, ausdrucken als pdf speichern oder auch ins Formular einfügen.
            Da kannst du ruhig rumspielen - da geht nichts kaputt!

            Gruß - Hans

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              #7
              Muss ich da bei der Rentenversicherung die Steuerbescheinigung anforden.
              Nicht unbedingt. Wenn du die Info über die an das Finanzamt übermittelten Daten bei der DRV anforderst, bekommst du sie zusätzlich schriftlich.

              In den letzten Jahren hat der Bescheinigungsabruf immer funktioniert. Es kann aber bis Anfang März dauern, bis alle Bescheinigungen abrufbar sind.

              Wie sieht das dann mit Firmenrenten und bAV-Pensionsfonds aus. Liegen da dann Anfang 2026 auch Bescheinigungen zum Abrufen vor?
              Normalerweise ja, kann aber auch bis Anfang März dauern. Allerdings bekommt man die Lohnsteuerbescheinigung / Leistungsmitteilung auch schriftlich.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo udokarl,

                ich hab jetzt bei uns nochmal nachgesehen, bei Pensionskassen und Zusatzversorgungskassen klappt das auch einwandfrei.

                Gruß - Hans

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