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Lohnsteuerberechnung bei Spezialfall wohl nicht möglich:

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    Lohnsteuerberechnung bei Spezialfall wohl nicht möglich:

    .Hallo,
    ich habe einen Spezialfall, der in Mein ELSTER wohl nicht abzubilden ist.
    Veranlagung in 2022, Zusammenveranlagt
    A: (Ehemann) verwittwet seit 2021
    erhält in Anlage R-AV eine VBL-Rente, die am 30.09.2021 erloschen ist, also bereits vor 2022, wurde aber erst in 2023 bescheinigt
    B: (Ehefrau) in 2021 verstorben
    erzielt in 2022 noch Einkünfte durch Nachberechnung des AG: dabei besonders: Lohnsteuerbetrag ist größer als Einkommen
    erhält negatives ALG, Bescheinung wird korrekt importiert, aus Verrechnung der Sozialkassen
    zahlt negative Beiträge in Anlage Versorgungsaufwendungen für KV und PV,
    erhält negative Steuerfreie AG Zuschüsse für KV und PV

    Ich habe mich scheibchenweise durchgearbeitet und alle vermuteten Werte manipuliert/neutralisiert, aber die erklärte Lonsteuer werde ich nun nicht mehr manipulieren, sonst habe ich nachher ein völlig verkorkstes Formular und muss so viele Manipulation wieder zurücknehmen.

    Kann ich das Formular im Entwurf kopieren, damit ich mit der Kopie spielen kann und mir nicht die importierten Bescheinigungen ruiniere?

    Ansich erwarte ich hierzu keine Lösungsvorschläge, da es zu speziell ist. Aber ELSTER kann eben nicht alles.

    Die Fehlermeldungen bzw. Abbruchhinweise:
    - Sie haben negative Beträge bei den Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 EStG erklärt.
    Bitte prüfen Sie ob Ihre Angaben zutreffend sind
    - Die erklärte Lohnsteuer ist größer als 60 Prozent des Arbeitslohns
    - Anlage R, R-AUS bzw. R-AV / bAV: Das erklärte Datum des Erlöschens bzw. der Umwandlung einer Rente liegt vor dem Jahr für das die Erklärung abgegeben wird. Bitte prüfen Sie..
    - Sie haben Werte in einer für die Ehefrau vorgesehenen Kennzahl eingetragen, aber keine
    Zusammenveranlagung beantragt.
    .

    Viele Grüße
    Carsten
    Zuletzt geändert von CarstenM; 05.04.2023, 14:06.

    #2
    Wenn es um eine Einkommensteuererklärung für 2022 geht und B 2021 verstorben ist, dürfen für B keinerlei Einkünfte mehr auftauchen, da es eine Einzelveranlagung für A (wenn auch mit Witwensplitting) ist. Alle Einkünfte sind Einkünfte von A. Eine neue Erklräung kann man immer starten und Bescheinigungen neu einpflegen.

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      #3
      Veranlagung in 2022, Zusammenveranlagt A: verwittwet seit 2021
      Wenn einer der Ehegatten bereits 2021 verstorben ist, kann 2022 keine Zusammenveranlagung mehr durchgeführt werden.

      Einkünfte, die erst nach dem Tod zufließen, sind m. E. nicht mehr dem Verstorbenen zuzurechnen.

      Ansonsten habe ich mit der Sachverhaltsschilderung durchaus Verständnisprobleme. Wer ist jetzt A und wer ist B ?

      Mit Ehefrau und Ehemann hätte ich es besser verstanden. Die Bescheinigung zur VBL-Rente muss m. E. 2021 verarbeitet

      werden, das muss das Finanzamt machen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke, aber die Einkünfte für B sind nunmal da,
        Und: ich möchte ein Formular mit allen Einträgen kopieren, nicht ein neues nur mit Bescheinigungen anlegen. Aber auch danke für den Vorschlag.
        Eine Einzelveranlagung für B kann ich nicht machen. Dazu bräuchte ich ein weiteres ELSTER-Konto für eine verstorbene Person oder deren Passwort.
        Aber auch rein logisch, gehören die Einkünfte zusammen und müssten fürs Gnadensplitting im Vorjahr bescheinigt werden. Sind sie aber nicht.
        Carsten

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          #5
          A ist Ehemann, B ist Ehefrau

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            #6
            Wenn B verstorben ist, muss sie keine Einkünfte für das Jahr nach ihrem Tod mehr versteuern. Ob das Vorjahr geändert werden muss, ist eine andere Frage.

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              #7
              Ja das sehe ich auch so. Vllt. warte ich mal noch vier Wochen. Den Bescheid für 2019 und 2020 hat das FA vor zwei Wochen nachträglich geändert und mir zugestellt. Aber es wird darin einiges fälschlicherweise doppelt besteuert und ich muss dort den Einspruch abwarten. Vllt. passiert das in 2021 ja auch noch.

              Kommentar


                #8
                Kann ich das Formular im Entwurf kopieren, damit ich mit der Kopie spielen kann und mir nicht die importierten Bescheinigungen ruiniere?
                Du musst den Entwurf öffnen, irgendeine Kleinigkeit ändern und dann warten, bis du nach 30 Minuten automatisch ausgeloggt wirst.

                Beim nächsten Login sollte dir der Entwurf dann zur Wiederherstellung angeboten werden, danach hast du eine Kopie.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Kloebi
                  Wenn B verstorben ist, muss sie keine Einkünfte für das Jahr nach ihrem Tod mehr versteuern. Ob das Vorjahr geändert werden muss, ist eine andere Frage.
                  Müssen dann die Erben die Einnahmen von 2022 des Verstorbenen versteuern, ggf. reduziert um Aufwendungen?
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                    #10
                    Die Verstorbene kann 2022 keine eigenen Einnahmen mehr haben. Daher gibt es für sie weder eine Einzelveranlagung noch überhaupt eine Veranlagung. Der Überlebende macht eine Einzelveranlagung. Ggf. ändern sich die Einkünfte im Sterbejahr.

                    Kommentar


                      #11
                      Müssen dann die Erben die Einnahmen von 2022 des Verstorbenen versteuern, ggf. reduziert um Aufwendungen?
                      Das sind keine Einnahmen des Verstorbenen, sondern Einnahmen der Erben, es sei denn, sie betreffen in Wirklichkeit nicht 2022

                      Das ist aber kein Thema der elektronischen Steuererklärung.

                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von CarstenM Beitrag anzeigen
                        .... Dazu bräuchte ich ein weiteres ELSTER-Konto für eine verstorbene Person oder deren Passwort....
                        Hallo CarstenM,

                        mit deinem Konto kannst du theoretisch Steuererklärungen für Person A bis Z erstellen, dein Zertifikat weist dich als Datenübermittler aus. In der Praxis ist das innerhalb der Verwandschaft kein Problem nur bei fremden Dritten sollte man die Finger davon lassen, um nicht unerlaubte Hilfe zu leisten.

                        Tschüß

                        Kommentar


                          #13
                          mit deinem Konto kannst du Steuererklärungen für Person erstelle
                          Achso, das ist gut zu wissen.
                          VG
                          Carsten

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