.Hallo,
ich habe einen Spezialfall, der in Mein ELSTER wohl nicht abzubilden ist.
Veranlagung in 2022, Zusammenveranlagt
A: (Ehemann) verwittwet seit 2021
erhält in Anlage R-AV eine VBL-Rente, die am 30.09.2021 erloschen ist, also bereits vor 2022, wurde aber erst in 2023 bescheinigt
B: (Ehefrau) in 2021 verstorben
erzielt in 2022 noch Einkünfte durch Nachberechnung des AG: dabei besonders: Lohnsteuerbetrag ist größer als Einkommen
erhält negatives ALG, Bescheinung wird korrekt importiert, aus Verrechnung der Sozialkassen
zahlt negative Beiträge in Anlage Versorgungsaufwendungen für KV und PV,
erhält negative Steuerfreie AG Zuschüsse für KV und PV
Ich habe mich scheibchenweise durchgearbeitet und alle vermuteten Werte manipuliert/neutralisiert, aber die erklärte Lonsteuer werde ich nun nicht mehr manipulieren, sonst habe ich nachher ein völlig verkorkstes Formular und muss so viele Manipulation wieder zurücknehmen.
Kann ich das Formular im Entwurf kopieren, damit ich mit der Kopie spielen kann und mir nicht die importierten Bescheinigungen ruiniere?
Ansich erwarte ich hierzu keine Lösungsvorschläge, da es zu speziell ist. Aber ELSTER kann eben nicht alles.
Die Fehlermeldungen bzw. Abbruchhinweise:
- Sie haben negative Beträge bei den Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 EStG erklärt.
Bitte prüfen Sie ob Ihre Angaben zutreffend sind
- Die erklärte Lohnsteuer ist größer als 60 Prozent des Arbeitslohns
- Anlage R, R-AUS bzw. R-AV / bAV: Das erklärte Datum des Erlöschens bzw. der Umwandlung einer Rente liegt vor dem Jahr für das die Erklärung abgegeben wird. Bitte prüfen Sie..
- Sie haben Werte in einer für die Ehefrau vorgesehenen Kennzahl eingetragen, aber keine
Zusammenveranlagung beantragt.
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Viele Grüße
Carsten
ich habe einen Spezialfall, der in Mein ELSTER wohl nicht abzubilden ist.
Veranlagung in 2022, Zusammenveranlagt
A: (Ehemann) verwittwet seit 2021
erhält in Anlage R-AV eine VBL-Rente, die am 30.09.2021 erloschen ist, also bereits vor 2022, wurde aber erst in 2023 bescheinigt
B: (Ehefrau) in 2021 verstorben
erzielt in 2022 noch Einkünfte durch Nachberechnung des AG: dabei besonders: Lohnsteuerbetrag ist größer als Einkommen
erhält negatives ALG, Bescheinung wird korrekt importiert, aus Verrechnung der Sozialkassen
zahlt negative Beiträge in Anlage Versorgungsaufwendungen für KV und PV,
erhält negative Steuerfreie AG Zuschüsse für KV und PV
Ich habe mich scheibchenweise durchgearbeitet und alle vermuteten Werte manipuliert/neutralisiert, aber die erklärte Lonsteuer werde ich nun nicht mehr manipulieren, sonst habe ich nachher ein völlig verkorkstes Formular und muss so viele Manipulation wieder zurücknehmen.
Kann ich das Formular im Entwurf kopieren, damit ich mit der Kopie spielen kann und mir nicht die importierten Bescheinigungen ruiniere?
Ansich erwarte ich hierzu keine Lösungsvorschläge, da es zu speziell ist. Aber ELSTER kann eben nicht alles.
Die Fehlermeldungen bzw. Abbruchhinweise:
- Sie haben negative Beträge bei den Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 EStG erklärt.
Bitte prüfen Sie ob Ihre Angaben zutreffend sind
- Die erklärte Lohnsteuer ist größer als 60 Prozent des Arbeitslohns
- Anlage R, R-AUS bzw. R-AV / bAV: Das erklärte Datum des Erlöschens bzw. der Umwandlung einer Rente liegt vor dem Jahr für das die Erklärung abgegeben wird. Bitte prüfen Sie..
- Sie haben Werte in einer für die Ehefrau vorgesehenen Kennzahl eingetragen, aber keine
Zusammenveranlagung beantragt.
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Viele Grüße
Carsten
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