Hallo,
folgender Sachverhalt: Ich habe ein Grundstück mit EFH und ein direkt angrenzendes Grundstück der als Garten genutzt wird. Beide Flurstücke befinden sich in einem Grundbuch.
Ich habe die Erklärung über die Seite https://www.grundsteuererklaerung-fu...vateigentum.de abgegeben. Hierbei habe ich beide Flurstücke eingetragen. Ich habe auch einen Bescheid über den neuen Grundsteuermessbetrag bekommen, wo die Fläche von beiden Flurstücken berücksichtigt wurde.
Jetzt habe ich aber ein Erinnerungschreiben für das zweite Flurstück bekommen (es hat eine eigene Aktenzeichennummer), dass die Feststellungserklärung noch nicht eingegangen ist.
Muss ich wirklich eine eine zweite Erklärung abgeben oder soll ich das FA anrufen und sagen, dass ich dieses bereits bei der 1. Erklärung angegeben habe?
folgender Sachverhalt: Ich habe ein Grundstück mit EFH und ein direkt angrenzendes Grundstück der als Garten genutzt wird. Beide Flurstücke befinden sich in einem Grundbuch.
Ich habe die Erklärung über die Seite https://www.grundsteuererklaerung-fu...vateigentum.de abgegeben. Hierbei habe ich beide Flurstücke eingetragen. Ich habe auch einen Bescheid über den neuen Grundsteuermessbetrag bekommen, wo die Fläche von beiden Flurstücken berücksichtigt wurde.
Jetzt habe ich aber ein Erinnerungschreiben für das zweite Flurstück bekommen (es hat eine eigene Aktenzeichennummer), dass die Feststellungserklärung noch nicht eingegangen ist.
Muss ich wirklich eine eine zweite Erklärung abgeben oder soll ich das FA anrufen und sagen, dass ich dieses bereits bei der 1. Erklärung angegeben habe?
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