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2 Flurstücke -> 2 Grundsteuererklärungen?

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    2 Flurstücke -> 2 Grundsteuererklärungen?

    Hallo,

    folgender Sachverhalt: Ich habe ein Grundstück mit EFH und ein direkt angrenzendes Grundstück der als Garten genutzt wird. Beide Flurstücke befinden sich in einem Grundbuch.

    Ich habe die Erklärung über die Seite https://www.grundsteuererklaerung-fu...vateigentum.de abgegeben. Hierbei habe ich beide Flurstücke eingetragen. Ich habe auch einen Bescheid über den neuen Grundsteuermessbetrag bekommen, wo die Fläche von beiden Flurstücken berücksichtigt wurde.

    Jetzt habe ich aber ein Erinnerungschreiben für das zweite Flurstück bekommen (es hat eine eigene Aktenzeichennummer), dass die Feststellungserklärung noch nicht eingegangen ist.

    Muss ich wirklich eine eine zweite Erklärung abgeben oder soll ich das FA anrufen und sagen, dass ich dieses bereits bei der 1. Erklärung angegeben habe?

    #2
    Muss ich wirklich eine eine zweite Erklärung abgeben oder soll ich das FA anrufen und sagen, dass ich dieses bereits bei der 1. Erklärung angegeben habe?
    Anrufen ist in jedem Fall notwendig. Nicht, dass das 2. Flurstück bisher unter Landwirtschaft läuft, dann würdest du mit der Zuordnung

    bei der ersten Erklärung nämlich sicher schlechter fahren als mit der bisherigen Aufteilung auf 2 wirtschaftliche Einheiten. Gab es

    Unterschiede beim Bodenrichtwert ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Der Bodenrichtwert ist identisch. Kann ich irgendwo sehen ob dass 2. Flurstück "unter Landwirtschaft" läuft?

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        #4
        Zitat von Spieler2you Beitrag anzeigen
        Der Bodenrichtwert ist identisch. Kann ich irgendwo sehen ob dass 2. Flurstück "unter Landwirtschaft" läuft?
        Hallo Spieler2you,

        das sagt dir dein freundliches Finanzamt.

        Tschüß

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          #5
          Der Bodenrichtwert ist identisch. Kann ich irgendwo sehen ob dass 2. Flurstück "unter Landwirtschaft" läuft?
          Wenn beide Flurstücke einen Bodenrichtwert haben, dann fallen beide unter Grundsteuer B (also keine landw. Fläche). Du musst auf jeden Fall da Finanzamt anrufen und darstellen, dass du beide Flurstücke unter einem AZ erklärt hast. Wie das Finanzamt eine Korrektur vornimmt, kann man nicht vorhersagen:
          - entweder lassen sie beide Flurstücke unter dem einen AZ (und löschen das 2. AZ)
          - oder sie nehmen das 2. Flurstück heraus und erstellen einen neuen Bescheid für das 1. Flurstück; für das 2. Flurstück müsste dann aber eine weitere Erklärung abgegeben werden.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Wenn beide Flurstücke einen Bodenrichtwert haben, dann fallen beide unter Grundsteuer B (also keine landw. Fläche)
            Naja, bei uns haben Landwirtschaftsflächen durchaus auch einen Bodenrichtwert und in manchen Bundesländern wurden Tabellen mit

            4 verschiedenen Bodenrichtwerten je nach Einstufung versendet. Der TE sollte anhand seiner bisherigen Einheitswert- und Grundsteuerbescheide

            selbst herausfinden können, wie der Garten bisher eingestuft ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ich bin leider immer noch nicht weiter. Die Mitarbeiter an der Hotline (wenn man mal durchkommt) haben keine Ahnung. Scheinbar sind das irgendwelche Leute die extra dafür eingestellt wurden um Leute abzuwimmeln. Habs 2 mal probiert. Beim 1. sollte ich einen Rückruf kriegen. Ist natürlich nicht passiert. beim 2. mal hieß es ich soll einen Brief schicken. Ich werde wohl einen *Brief* schicken müssen.

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                #8
                Da die Frist heute abläuft und ich bis heute keine Antwort auf mein Schreiben bekommen habe, und bei Anruf die Mitarbeiter nicht helfen können (habe es heute wieder probiert), werde ich wohl einfach eine Erklärung für die 2. Nummer abgeben und die Kommentar Box schreiben, dass ich bereits eine Erklärung abgegeben habe etc.

                Außer jemand hat eine besser Idee?

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