Bis Ende 2021 hatte ich neben meiner Angestelltentätigkeit ein Gewerbe als Musiker angemeldet (Anlage G) und war selbstständig als Lektor tätig (Anlage S).
Das Gewerbe habe ich zum Ende 2021 abgemeldet und über meine Tätigkeit als Musiker nun ebenfalls selbstständig aus. Dazu kann ich nun ja nicht mehr Anlage G benutzen. Trage ich meinen Gewinn dann ebenfalls in die gleiche Anlage S ein?
Die Daten werden aus der EÜR ja nicht automatisch übernommen, soviel ich weiß.
Das Gewerbe habe ich zum Ende 2021 abgemeldet und über meine Tätigkeit als Musiker nun ebenfalls selbstständig aus. Dazu kann ich nun ja nicht mehr Anlage G benutzen. Trage ich meinen Gewinn dann ebenfalls in die gleiche Anlage S ein?
Die Daten werden aus der EÜR ja nicht automatisch übernommen, soviel ich weiß.
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