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Für ESt-Formular zwei selbstständige Berufe in Anlage S bündeln?

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    Für ESt-Formular zwei selbstständige Berufe in Anlage S bündeln?

    Bis Ende 2021 hatte ich neben meiner Angestelltentätigkeit ein Gewerbe als Musiker angemeldet (Anlage G) und war selbstständig als Lektor tätig (Anlage S).
    Das Gewerbe habe ich zum Ende 2021 abgemeldet und über meine Tätigkeit als Musiker nun ebenfalls selbstständig aus. Dazu kann ich nun ja nicht mehr Anlage G benutzen. Trage ich meinen Gewinn dann ebenfalls in die gleiche Anlage S ein?
    Die Daten werden aus der EÜR ja nicht automatisch übernommen, soviel ich weiß.

    #2
    Ja, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit werden in die Anlage S eingetragen.

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      #3
      Also auch wenn es zwei sind? Man braucht keine zwei Anlagen S? (Was, soweit ich das sehe, auch gar nicht geht). Man fügt dann einfach noch eine weitere in der selben Anlage S hinzu?
      Entschuldigung für die etwas beschränkte Frage. Aber es das erste Mal ist...

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        #4
        Es gibt doch in Zeile 4 der Anlage S den Button + Weitere Daten hinzufügen.

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          #5
          Ja, ich weiß. Ich wollte nur wissen, ob das dann die richtige Vorgehensweise ist )
          Vielen Dank.

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