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    Steuerbescheid in digitaler Form anmelden

    Hallo,
    ich möchte meinen Steuerbescheid nur noch digital und nicht mehr per Post. Was muss ich dafür tun?
    Danke.

    Gruß Harald

    #2
    ich möchte meinen Steuerbescheid nur noch digital und nicht mehr per Post. Was muss ich dafür tun?
    Du musst in die elektronische Bekanntgabe einwilligen. Der Bereich ist nur eingeloggt unter Formulare & Leistungen erreichbar.

    Man muss die Steuernummer angeben. Bei einer Zusammenveranlagung erhält der Ehegatte, der nicht Kontoinhaber ist,

    per Post einen Einwilligungs-Code zugeschickt. Da dauert dann die Prozedur bis zur Freischaltung durchaus eine Woche.

    Einwilligung.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, hab ich gefunden und gemacht.
      Zur Eingabe des Einwilligungscode - muss man sich dann bei Elser einloggen?

      Gruß Harald

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        #4
        Zur Eingabe des Einwilligungscode - muss man sich dann bei Elser einloggen?
        Ja sicher ! Angeblich ist der Einwilligungsprozess speziell bei einer Zusammenveranlagung inzwischen verständlicher aufgebaut.

        Ich hatte da im Januar durchaus Probleme. https://forum.elster.de/anwenderforu...387#post416387
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,
          nun hab ich den bzw. die Codes vom FA zugeschickt bekommen. Da steht:
          ... geben Sie den Einwilligungscode aus der Anlage aus der Anlage ...in dem von Ihnen verwendeten Steuerprogramm/-portal ein.

          Eingeloggt bin ich. Und wo finde ich das bei Elster? Bin schon wieder ratlos.
          Gruß Harald

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            #6
            Ist es bei Bescheinigungen verwalten? Da kommt aber:



            Bildschirmbereich.jpg Bildschirmbereich.jpg

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              #7
              Zitat von Harald007 Beitrag anzeigen
              Ist es bei Bescheinigungen verwalten?
              Meiner Meinung nach sollte es nach wie vor bei

              Einwilligungen zur elektronischen Bekanntgabe

              sein.

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                #8
                Stimmt!
                Danke

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                  #9
                  Ich schieb mal eine Frage hinterher: Wenn ich die elektronische Variante des Steuerbescheids wähle, gibt es dann keinen Bescheid mehr in schriftlicher Form?

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                    #10
                    ja. Im Gegensatz zum Bescheiddatenabruf, da kommt noch ein Bescheid, der allein gilt.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von steini3877 Beitrag anzeigen
                      Ich schieb mal eine Frage hinterher: Wenn ich die elektronische Variante des Steuerbescheids wähle, gibt es dann keinen Bescheid mehr in schriftlicher Form?
                      Das sagt doch schon der Begriff "wenn ich die elektronische Variante des Steuerbescheides wähle".
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        Das widerspricht aber dem, was kloebi schreibt, pickard777!! Wahl ist zwischen 2 Dingen: entweder elektronisch oder verschriftet!?!?!

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                          #13
                          Bitte genau lesen. Bescheiddaten ist was anderes als der elektronsiche Bescheid.

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                            #14
                            Also gibts keinen schriftlichen Steuerbescheid mehr!!

                            Kommentar


                              #15
                              Sag ich doch in Antwort 10. Ich habe deine Frage bejaht.

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