Wahrscheinlich haben viele Nutzer dieses Forums die Grundsteuererklärung bereits über Elster ans Finanzamt gesendet. Mich würde jetzt mal interessieren, wer seinen Bescheid schon erhalten hat. Wenn ja, dann schreiben, ob sich der Messbetrag verringert bzw. erhöht hat?
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Befragung zur Grundsteuer?
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Wenn ja, dann schreiben, ob sich der Messbetrag verringert bzw. erhöht hat?
In Bayern z. B. mit seinem reinen Flächenmodell sind die Grundsteuermessbeträge im ländlichen Raum mit den eher großen Grundstücken
zum Teil massiv gestiegen, in den Großstädten bei den Eigentumswohnungen aber durchaus gesunken. Bei uns hat sich der Grundsteuermessbetrag
für eine Bauparzelle mit gut 1.000 m² mehr als verfünffacht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ich wohne im Saarland, das ich mal als eher ländlich bezeichnen würde. Bei mir hat sich der Messbetrag leicht verringert. Ich wollte erst Einspruch einlegen, weil eine Straßenfläche mit dem gleichen Bodenrichtwert bewertet wurde wie das andere Grundstück. Ist mir aber auch zuviel, mit dem FA zu streiten,grins
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Bin auch in Bayern. Der Messbetrag für Eigentumswohnungen hat sich in meinem Fall fast halbiert
um das Grundsteueraufkommen neutral zu halten. Diese Berechnungen können die Gemeinden natürlich aus selbst durchführen.
Spannend ist eher, ob die von der Finanzverwaltung errechneten Werte veröffentlicht oder nur den Gemeinden mitgeteilt werden.
Ich habe ja unsere Immobilien alle (im ländlichen Raum gelegen) auch nach Bundesrecht durchgerechnet. Bei den bebauten Grundstücken
wären die Messbeträge wesentlich niedriger gewesen als nach dem BayGrStG.Freundliche Grüße
Charlie24
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Bei meiner Mutter ist der Messbetrag um ca. 20 € gesunken aber bei mir um 30 € gestiegen.
Maßgeblich ist aber, was 2025 die Gemeinde daraus macht durch Anhebung oder Senkung des Multiplikatos.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Wie geschrieben, mein Messbetrag hat sich leicht verringert. Was mich aber ärgert ist, dass das ca. 1100 ㎡ große Grundstück 1000㎡ Bodenrichtwert des Wohngebäudes hat und nur 100㎡ wohnhausnahes Gartenland mit reduzierter Bodenrichtwert ist.
Ich glaube ich lege Einspruch ein. Oder glaubt ihr Telefonat mit dem FA Sachbearbeiter ist besser?
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Was mich aber ärgert ist, dass das ca. 1100 ㎡ große Grundstück 1000㎡ Bodenrichtwert des Wohngebäudes hat und nur 100㎡ wohnhausnahes Gartenland mit reduzierter Bodenrichtwert ist.
unten korrigiert.Zuletzt geändert von Charlie24; 14.04.2023, 17:47.Freundliche Grüße
Charlie24
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Das musst du mir jetzt erklären, charlie24. Verstehe ich nicht??!!
Da wurde beim Bodenwert ein Umrechnungskoeffizient nach Anlage 36 zum Bewertungsgesetz angewendet.
https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_36.html
Bei 1.100 m² liegt der bei 0,82 oder 0,81. So etwas gibt es bei dem Flächenmodell in Bayern nicht, was mit ein Grund war, warum die Werte
bei unserem Einfamilienhaus mit einer Grundstücksgröße von rund 1.400 m² nach Bundesrecht deutlich niedriger ausgefallen wären als das
nach dem BayGrStG der Fall war. Der rechnerische Unterschied beträgt fast 23%.Freundliche Grüße
Charlie24
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@Charlie24:So etwas gibt es bei dem Flächenmodell in Bayern nicht, ...
Bei mir steigt der Messbetrag um 12%: Doppelhaushälfte in einer Stadt in NRW / Bundesmodell (nicht ganz 100.000 Einwohner)
SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
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Ich wohne im Saarland. Mir ging’s jetzt darum, dass eine Fläche von 1000 m2 mit dem hohen Bodenrichtwert beziffert wurde, obwohl ja maximal 300m2 bebaut sind. Nur 100m2 haben den geringen Bodenrichtwert. Das verstehe ich nicht oder ist das bei euch auch so. Ich habe sogar noch eine Straßenfläche von 50m2 mein eigen. Ich überlege halt, mal Einspruch einzulegen?!
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Das verstehe ich nicht oder ist das bei euch auch so.
dass ein Gutachter für den rückwärtigen Teil eines über 1.900 m² großen Zweifamilienhausgrundstücks einen niedrigeren Bodenwert
angesetzt hat. Das hat er mit der Tiefe von über 60 m und auch damit begründet, dass die Erschließung des rückwärtigen Teils
unwirtschaftlich ist. Zu einem Ein- oder Zweifamilienhaus gehören nun mal üblicherweise Garten- und Rasenflächen.Freundliche Grüße
Charlie24
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