Moin Leute,
ich komme bei zwei Fehlermeldungen in meiner Körperschaftssteueerrklärung nicht weiter, die sich hoffentlich auf dasselbe Probel mbeziehen:
1. Meldung: Nach den Angaben auf dem Hauptvordruck handelt es sich um eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft, die nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen kann. Eintragungen zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit sind daher nicht zulässig.
"Mögliche Fehlerquellen" führt zu "1 - Allgemeine Angaben" - Zeile 6, 7 und 9. Hier sollen ergänzt werden:
- Staat (nur angeben, wenn im Ausland) [-> Also habe ich nichts ausgewählt]
- Rechtsform [-> "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)", da es sich um eine UG handelt]
Ich wüsste nicht, wo ich Angaben zu selbständiger Arbeit gemacht haben sollte und komme hier nicht weiter.
2. Meldung: Die Abgabe der Anlage KSt 1 F ist erforderlich, da Körperschaften im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 KStG nach § 27 KStG zur Feststellung des steuerlichen Einlagekontos verpflichtet sind.
"Mögliche Fehlerquellen" führt zu derselben Stelle wie oben und zusätzlich zu "7 - Weitere Angaben", Zeile 17a "Bei Investmentfonds: Art des Investmentfonds" [Hier ist "Keine Angabe" ausgewählt.]
Über jeden Hinweis bin ich sehr dankbar.
Liebe Grüße in die Runde!
ich komme bei zwei Fehlermeldungen in meiner Körperschaftssteueerrklärung nicht weiter, die sich hoffentlich auf dasselbe Probel mbeziehen:
1. Meldung: Nach den Angaben auf dem Hauptvordruck handelt es sich um eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft, die nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen kann. Eintragungen zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit sind daher nicht zulässig.
"Mögliche Fehlerquellen" führt zu "1 - Allgemeine Angaben" - Zeile 6, 7 und 9. Hier sollen ergänzt werden:
- Staat (nur angeben, wenn im Ausland) [-> Also habe ich nichts ausgewählt]
- Rechtsform [-> "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)", da es sich um eine UG handelt]
Ich wüsste nicht, wo ich Angaben zu selbständiger Arbeit gemacht haben sollte und komme hier nicht weiter.
2. Meldung: Die Abgabe der Anlage KSt 1 F ist erforderlich, da Körperschaften im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 KStG nach § 27 KStG zur Feststellung des steuerlichen Einlagekontos verpflichtet sind.
"Mögliche Fehlerquellen" führt zu derselben Stelle wie oben und zusätzlich zu "7 - Weitere Angaben", Zeile 17a "Bei Investmentfonds: Art des Investmentfonds" [Hier ist "Keine Angabe" ausgewählt.]
Über jeden Hinweis bin ich sehr dankbar.
Liebe Grüße in die Runde!
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