Hallo zusammen,
wie trage ich in der Anlage V (Steuererklärung für 2021) eine Erhaltungsmaßnahme ein, wenn innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums der Abschreibung die dazugehörige Wohnung nur teilweise vermietet war, teilweise aber auch eigengenutzt wurde?
Konkret geht es um eine Maßnahme aus 2018 (Keller-Abdichtung), wobei wir die Wohnung zu dem Zeitpunkt noch selbst bewohnt haben. In 2021 sind wir ausgezogen und haben die Wohnung seither vermietet.
Nach meinem Verständnis würde ich die Zeilen 43-46 (zu berücksichtigende Anteile aus 2017-2020) leer lassen, weil da ja die Wohnung noch eigengenutzt war. In Zeile 42 würde ich als "Gesamtaufwand 2021" 1/5 des Gesamt-Rechnungsbetrags eintragen, weil das ja der auf dieses Jahr entfallende AfA-Anteil wäre, und bei "2021 abzuziehende Werbungskosten" würde ich dann nur den Anteil 7/12 davon eintragen für die 7 Monate, die wir die Wohnung vermietet hatten.
Ist das so richtig?
Irgendwie erscheint mir das komisch, weil ich den Gesamt-Rechnungsbetrag nirgendwo passend angeben kann. In Zeile 42 passt das m.E. nicht, weil die Rechnung ja aus 2018 ist und nicht aus 2021 (wobei aber Zeile 42 die einzige Zeile ist, in der ich Angaben zu Rechnungsaussteller und Rechnungsdatum machen kann), und in Zeile 44 passt es für mich auch nicht wirklich, weil wir da ja noch selbst in der Wohnung gewohnt haben, für dieses Jahr also keine Werbungskosten geltend machen können.
Vielen Dank für die Hilfe!!
wie trage ich in der Anlage V (Steuererklärung für 2021) eine Erhaltungsmaßnahme ein, wenn innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums der Abschreibung die dazugehörige Wohnung nur teilweise vermietet war, teilweise aber auch eigengenutzt wurde?
Konkret geht es um eine Maßnahme aus 2018 (Keller-Abdichtung), wobei wir die Wohnung zu dem Zeitpunkt noch selbst bewohnt haben. In 2021 sind wir ausgezogen und haben die Wohnung seither vermietet.
Nach meinem Verständnis würde ich die Zeilen 43-46 (zu berücksichtigende Anteile aus 2017-2020) leer lassen, weil da ja die Wohnung noch eigengenutzt war. In Zeile 42 würde ich als "Gesamtaufwand 2021" 1/5 des Gesamt-Rechnungsbetrags eintragen, weil das ja der auf dieses Jahr entfallende AfA-Anteil wäre, und bei "2021 abzuziehende Werbungskosten" würde ich dann nur den Anteil 7/12 davon eintragen für die 7 Monate, die wir die Wohnung vermietet hatten.
Ist das so richtig?
Irgendwie erscheint mir das komisch, weil ich den Gesamt-Rechnungsbetrag nirgendwo passend angeben kann. In Zeile 42 passt das m.E. nicht, weil die Rechnung ja aus 2018 ist und nicht aus 2021 (wobei aber Zeile 42 die einzige Zeile ist, in der ich Angaben zu Rechnungsaussteller und Rechnungsdatum machen kann), und in Zeile 44 passt es für mich auch nicht wirklich, weil wir da ja noch selbst in der Wohnung gewohnt haben, für dieses Jahr also keine Werbungskosten geltend machen können.
Vielen Dank für die Hilfe!!
Kommentar