Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

AfA für ein geebtes Haus?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    AfA für ein geebtes Haus?

    Eine Bekannte muss vsl. für 2019 ff. noch die Einkommensteuererklärung abgeben (fragt mich nicht, warum) und dazu folgende Frage:

    Erbschaft 2015 Grundvermögen inkl. Haus mit 2 Wohnungen, die seitdem vermietet wurden - Mieteinnahmen inkl. Umlagen bis zu 21.000€ pro Jahr. Ansonsten hatte meine Bekannte nur Einkünfte aus ALG1 und Krankengeld. Um aber möglichst Steuernachzahlungen zu vermeiden, möchte meine Bekannte auch die AfA mit 2% ansetzen, kann aber leider keine Unterlagen bei den Erblassern finden, die entweder die ursprünglichen Herstellungskosten oder die Anschaffungskosten belegen. Kann man evtl. die Werte aus dem Grundsteuerwertbescheid anlässlich der Erbschaft als Grundlage für die AfA nehmen oder sollte man sich besser gleich direkt mir dem Finanzamt auseinandersetzen? Wohl gemeinte Ratschläge sind herzlich willkommen. ;-)
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

    #2
    Kann man evtl. die Werte aus dem Grundsteuerwertbescheid anlässlich der Erbschaft als Grundlage für die AfA nehmen oder sollte man sich besser gleich direkt mir dem Finanzamt auseinandersetzen?
    Meines Erachtens nicht ! Der Erbe muss als Gesamtrechtsnachfolger die AfA der Rechtsvorgänger fortführen, er hat das Objekt ja nicht gekauft.

    Die AfA ist aus den Steuerunterlagen der Erblasser ersichtlich, falls die zumindest eine Wohnung bereits zu Lebzeiten vermietet hatten, sonst wird es

    schwierig, da ist man dann zunächst auf das Finanzamt angewiesen. Ob die Unterlagen haben, ist aber auch nicht sicher.

    Ich hatte auch schon mal mit einem Fall zu tun, bei dem das Objekt bei Eintritt des Erbfalls schon vollständig abgeschrieben war.

    Wenn man weiß, wann die Rechtsvorgänger das Objekt erworben bzw. gebaut haben, kann man das leicht selbst ausrechnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die Antwort Charlie24, das deckt sich mit meiner Einschätzung. Dann werden wir mal weiter nachforschen bzw. beim FA vorstellig werden müssen. Schönes Wochenende!
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar

      Lädt...
      X