Eine Bekannte muss vsl. für 2019 ff. noch die Einkommensteuererklärung abgeben (fragt mich nicht, warum) und dazu folgende Frage:
Erbschaft 2015 Grundvermögen inkl. Haus mit 2 Wohnungen, die seitdem vermietet wurden - Mieteinnahmen inkl. Umlagen bis zu 21.000€ pro Jahr. Ansonsten hatte meine Bekannte nur Einkünfte aus ALG1 und Krankengeld. Um aber möglichst Steuernachzahlungen zu vermeiden, möchte meine Bekannte auch die AfA mit 2% ansetzen, kann aber leider keine Unterlagen bei den Erblassern finden, die entweder die ursprünglichen Herstellungskosten oder die Anschaffungskosten belegen. Kann man evtl. die Werte aus dem Grundsteuerwertbescheid anlässlich der Erbschaft als Grundlage für die AfA nehmen oder sollte man sich besser gleich direkt mir dem Finanzamt auseinandersetzen? Wohl gemeinte Ratschläge sind herzlich willkommen. ;-)
Erbschaft 2015 Grundvermögen inkl. Haus mit 2 Wohnungen, die seitdem vermietet wurden - Mieteinnahmen inkl. Umlagen bis zu 21.000€ pro Jahr. Ansonsten hatte meine Bekannte nur Einkünfte aus ALG1 und Krankengeld. Um aber möglichst Steuernachzahlungen zu vermeiden, möchte meine Bekannte auch die AfA mit 2% ansetzen, kann aber leider keine Unterlagen bei den Erblassern finden, die entweder die ursprünglichen Herstellungskosten oder die Anschaffungskosten belegen. Kann man evtl. die Werte aus dem Grundsteuerwertbescheid anlässlich der Erbschaft als Grundlage für die AfA nehmen oder sollte man sich besser gleich direkt mir dem Finanzamt auseinandersetzen? Wohl gemeinte Ratschläge sind herzlich willkommen. ;-)
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