Der Einkommensteuerbescheid ist bei mir eingetroffen und trägt folgenden punktuellen Vorläufigkeitsvermerk: "Die Festsetzung der Einkommensteuer ist vorläufig hinsichtlich der Einkünfte aus selbständiger Arbeit des Ehemannes, weil zurzeit die Gewinnerzielungsabsicht nicht abschließend beurteilt werden kann." Jetzt ist es aber so, dass überhaupt keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit vorliegen; aber ein Verlust aus einer gewerblichen Tätigkeit ist vorhanden und wurde antragsgemäß vom Finanzamt berücksichtigt.
Was bedeutet das im Endeffekt? Kann sich das Finanzamt irgendwann einmal auf diesen Vorläufigkeitsvermerk berufen? Oder geht dieser Vermerk "als nicht hinreichend bzw. falsch bestimmt" dann ins Leere und ist im Endeffekt für eine vom Finanzamt möglicherweise angestrebte Änderung (Rückgängigmachung des Verlustes aus Gewerbebetrieb wegen Liebhaberei) bedeutungslos?
Was meint Ihr?
Was bedeutet das im Endeffekt? Kann sich das Finanzamt irgendwann einmal auf diesen Vorläufigkeitsvermerk berufen? Oder geht dieser Vermerk "als nicht hinreichend bzw. falsch bestimmt" dann ins Leere und ist im Endeffekt für eine vom Finanzamt möglicherweise angestrebte Änderung (Rückgängigmachung des Verlustes aus Gewerbebetrieb wegen Liebhaberei) bedeutungslos?
Was meint Ihr?
Kommentar