Moin, moin,
erst seit September 22 bin ich Rentnerin und plage mich nun mit der Steuererklärung rum.
Ich bekomme neben der gesetzlichen Rente (die ich in der Anlage R eintrage) auch noch
Ist es richtig, dass ich diese Renten auf Anlage N eintragen muss - und wenn ja: wo genau? Bis August habe ich noch Arbeitslohn erhalten, muss ich an der Stelle (also Anlage N - Angaben zum Arbeitslohn) einfach weitere Daten hinzufügen und zwar zweimal, einmal für jede Rentenart? (oder nur einmal?)
Und wo kann ich die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung eintragen?
Und was ist mit den beiden "Bemessungsgrundlagen", die dort angegeben sind?
Letztlich müsste ich das nicht ausfüllen, weil die Daten maschinell an die Finanzverwaltung übertragen wurden, aber ich möchte das beim 1ten mal ganz gern kapieren...
Ich freue mich auf eine Antwort, herzlichen Dank und viele Grüße
Claudia
erst seit September 22 bin ich Rentnerin und plage mich nun mit der Steuererklärung rum.
Ich bekomme neben der gesetzlichen Rente (die ich in der Anlage R eintrage) auch noch
- eine Betriebsrente und
- eine Rente aus dem freiwilligen Höherversorgung durch Gehaltsverzicht.
Ist es richtig, dass ich diese Renten auf Anlage N eintragen muss - und wenn ja: wo genau? Bis August habe ich noch Arbeitslohn erhalten, muss ich an der Stelle (also Anlage N - Angaben zum Arbeitslohn) einfach weitere Daten hinzufügen und zwar zweimal, einmal für jede Rentenart? (oder nur einmal?)
Und wo kann ich die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung eintragen?
Und was ist mit den beiden "Bemessungsgrundlagen", die dort angegeben sind?
Letztlich müsste ich das nicht ausfüllen, weil die Daten maschinell an die Finanzverwaltung übertragen wurden, aber ich möchte das beim 1ten mal ganz gern kapieren...
Ich freue mich auf eine Antwort, herzlichen Dank und viele Grüße
Claudia
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