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Kleinunternehmer EÜR Betriebsaufgabe

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    Kleinunternehmer EÜR Betriebsaufgabe

    Hallo zusammen,

    ich habe mein Kleingewerbe als Visagistin im Jahr 2022 aufgegeben. Soll ich bei der Änderung der Gewinnermittlungsart meine gebrauchten Geräte/Werkzeuge, die bereits ca. 5 Jahre alt sind, und Kosmeikrest bei den Zu- und Abschlägen berücksichtigen oder kann ich in dieser Zeile einfach 0 Euro eintragen?

    #2
    Solche Fachfragen können wir hier nicht rechtssicher beantworten. Woher sollen wir wissen, welchen Teilwert deine gebrauchten Geräte/Werkzeuge

    nach 5 Jahren noch haben ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24, danke für deine Antowrt :-) Eigentlich geht es um Geräte wie ein Glätteisen oder einen Lockenstab, die ich 2017 gekauft habe. Wie soll ich einen Restwert ermitteln, wenn ich nur die Rechnung für das neue Gerät habe? Gibt es eine bestimmte Formel, z.B. Abschreibung pro. Jahr 10% oder ähnliches?

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        #4
        Wie denn ? Was wäre der Preis, den ein gedachter Erwerber im Aufgabezeitpunkt dafür bezahlt hätte ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Das wäre eine gute Frage wenn ich z.B. für einen Lockenstab im Jahr 2017 120 Euro bezahlt habe, kann ich momentan den Restwert schwer ermitteln. Vor allem wenn später die Frage von Finanzamt kommt, wie ich auf diesen Preis gekommen bin.

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            #6
            Das ist die entscheidende Frage. Da wirst du dich halt einmal bei eBay und Co. mal umschauen müssen, was ein vergleichbares Gerät bringen würde, und das dann dokumentieren.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              Ich habe Folgendes getan. Nach der AFA-Tabelle für Friseure und Schönheitsstudios haben die meisten Geräte eine Nutungsauer von 5 Jahren (Preisnachlass von 20% pro Jahr), die Möbel von etwa 10 Jahren ( Preisnachlass von 10% pro Jahr). So kann man den Restpreis berechnen. Ich hoffe dass der Finanazamt dies annerkennt.

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                #8
                Hallo, ich habe im Jahr 2021 ein Gewerbe (Schmuckherstellung...) Angemeldet. Weil ich kaum etwas verkaufen könnte, habe ich es im September 2022 abgemeldet. Das Finanzamt möchte eine Stellungnahme zum Aufgaben Gewinn. Ich habe von dem gekauften Material noch einiges hier "rumliegen". Muss ich jetzt einen Teilbetrag vom Restmaterial ansetzen als "private Entnahme"? Viele Grüße r.s.

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                  #9
                  Tatiana1986 und Monkeyvala: Anbei ein Link zu einem kürzlich erstellten Thread: https://forum.elster.de/anwenderforu...uer-n%C3%B6tig
                  Unter # 16 findet ihr einen Betrag von mir u.a. mit einem Verweis auf einen Fachbeitrag einer Steuerberatung.

                  Zu # 7: Die Angabe von Restbuchwerten zur Ermittlung des Aufgabegewinns wird vermutlich nicht ausreichen (s. # 4), es sei denn, das FA ist bei Kleingeräten großzügig. Z.B. ein nach 6 Jahren auf Null abgeschriebener PKW könnte noch einigige Tausend Euro Erlös bringen. Und genau den möchte das Finanzamt gerne als Aufgabegewinn versteuern. Ansonsten verweise ich auf den ersten Absatz.

                  P.S.: Bei den Kosmetika könnte das Ablaufdatum eine Rolle spielen, und die AfA-Dauer von Büromöbeln beträgt 13 statt 10 Jahre.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                    #10
                    Monkeyvala timote Ich habe eine Tabelle zur Abschreibung (AfA) erstellt und die Restwerte für Geräte, Kosmetiktische, Stühle und einige Aufbewahrungsschränke berechnet. Das Finanzamt hat diese Angaben über einen Zeitraum von 10 Jahren (für die Geräte 5 Jahren) akzeptiert, und es gab seitens des Finanzberaters keine Einwände. Es ist weiterhin wichtig sicherzustellen, dass die ermittelten Restwerte der Realität entsprechen. Kosmetika war schon relativ alt, deswegen habe ich sie für die Berechnung nicht reingenommen

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