Hallo zusammen,
ich habe mein Kleingewerbe als Visagistin im Jahr 2022 aufgegeben. Soll ich bei der Änderung der Gewinnermittlungsart meine gebrauchten Geräte/Werkzeuge, die bereits ca. 5 Jahre alt sind, und Kosmeikrest bei den Zu- und Abschlägen berücksichtigen oder kann ich in dieser Zeile einfach 0 Euro eintragen?
ich habe mein Kleingewerbe als Visagistin im Jahr 2022 aufgegeben. Soll ich bei der Änderung der Gewinnermittlungsart meine gebrauchten Geräte/Werkzeuge, die bereits ca. 5 Jahre alt sind, und Kosmeikrest bei den Zu- und Abschlägen berücksichtigen oder kann ich in dieser Zeile einfach 0 Euro eintragen?
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