Grundsteuer - NRW - selbst genutzte Wohnung im Mehrfamilienhaus

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  • Elsa100
    Neuer Benutzer
    • 24.04.2023
    • 2

    #1

    Grundsteuer - NRW - selbst genutzte Wohnung im Mehrfamilienhaus

    Als Alleineigentümer eines Mehrfamilienhauses (6 Wohnungen, keine geschäftliche Nutzung) in NRW nutze ich eine Wohnung in diesem Hause selbst. Ich habe in der Grundsteuererklärung als Grundstücksart "Mietwohngrundstück" angegeben und die gesamte Wohnfläche im Hause inklusive der selbst genutzten Wohnung zusammen dort eingetragen. Ich habe also nicht die Wohnfläche der selbst genutzten Wohnung separat aufgeführt, etwa als Wohnfläche unter Wohnungseigentum. Stimmt das so?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    Wenn es rechtlich kein Wohnungseigentum ist, dann stimmt das so. Bei Wohnungseigentum hättest du 6 Aktenzeichen für 6 Erklärungen

    bekommen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Elsa100
      Neuer Benutzer
      • 24.04.2023
      • 2

      #3
      Danke für die Antwort. Dann stimmt es so, wie ich es eingetragen habe, zumal ich nur 1 Aktenzeichen bekommen habe.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45929

        #4
        Wohnungseigentum hat mit Eigennutzung nichts zu tun.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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