Als Alleineigentümer eines Mehrfamilienhauses (6 Wohnungen, keine geschäftliche Nutzung) in NRW nutze ich eine Wohnung in diesem Hause selbst. Ich habe in der Grundsteuererklärung als Grundstücksart "Mietwohngrundstück" angegeben und die gesamte Wohnfläche im Hause inklusive der selbst genutzten Wohnung zusammen dort eingetragen. Ich habe also nicht die Wohnfläche der selbst genutzten Wohnung separat aufgeführt, etwa als Wohnfläche unter Wohnungseigentum. Stimmt das so?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer - NRW - selbst genutzte Wohnung im Mehrfamilienhaus
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Wenn es rechtlich kein Wohnungseigentum ist, dann stimmt das so. Bei Wohnungseigentum hättest du 6 Aktenzeichen für 6 Erklärungen
bekommen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Wohnungseigentum hat mit Eigennutzung nichts zu tun.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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