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705 Euro Unterschied zwischen 2 Jahren

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    705 Euro Unterschied zwischen 2 Jahren

    Hallo
    Sorry für mein schon nicht gutes Deutsch. Ich habe letztes Jahr erstmals 700 Euro in meiner Steuererklärung für 2021 erhalten. Obwohl meine monatliche Arbeitszeit im Jahr 2022 gleich ist, hat sich mein Gehalt erhöht. Dadurch habe ich zwar einerseits mehr Steuern gezahlt, aber das Ergebnis war ein ganz anderes. So wie ich es verstehe, muss ich ihnen 5 Euro für das Jahr 2022 zahlen.
    Festgesetzt werden 868,00
    Abzug vom Lohn -863,00
    verbleibende Beträge 5,00

    Ist die Situation nicht so absurd? Es hat sich nichts geändert, außer dass mein Gehalt gestiegen ist. Wie kann das passieren, was soll ich tun? Wenn ihr Empfehlungen habt würde ich mich sehr freuen.

    #2
    868 Euro Steuern ist ja jetzt nicht gerade viel. Wie hoch war denn die Steuer für's Vorjahr?

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      #3
      Ich habe keine Ahnung mehr oder weniger, aber letztes Jahr war 'Festgesetzt werden' 0, 'Abzug vom Lohn' war 700 Euro. Sie können es im Screenshot sehen. Es gibt auch eine zweiseitige 'Erläuterungen zur Festsetzung', aber leider habe ich nichts verstanden. Link für Erläuterungen zur Festsetzung.
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        #4
        Dann warst Du also 2021 unter dem Grundfreibetrag von 9.744, 2022 hattest Du ein zu versteuerndes Einkommen von knapp 15.000. Doch ein ganz gewaltiger Unterschied, finde ich.

        (Jedenfalls wenn Du ledig bist und keine Lohnersatzleistungen bekommen hast).

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          #5
          Tatsächlich lag mein Einkommen im Jahr 2021 bei über 10.000; Bruttoarbeitslohn 18.000. Wie Sie sagten, ich bin ledig und keine Lohnersatzleistungen.

          Wo und wie soll ich mich in diesem Fall bewerben? Aufgrund meiner Deutschkenntnisse ist eine telefonische Abwicklung nicht möglich. Muss ich ein Tool wie WISO Steuer verwenden oder gibt es ein Formular, das ich auf Elster ausfüllen kann?

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            #6
            Zitat von mbb Beitrag anzeigen
            Tatsächlich lag mein Einkommen im Jahr 2021 bei über 10.000
            Davon gingen aber noch die Sonderausgaben ab. Das zu versteuernde Einkommen ist niedriger.

            Zitat von mbb Beitrag anzeigen
            Wo und wie soll ich mich in diesem Fall bewerben? Aufgrund meiner Deutschkenntnisse ist eine telefonische Abwicklung nicht möglich. Muss ich ein Tool wie WISO Steuer verwenden oder gibt es ein Formular, das ich auf Elster ausfüllen kann?
            Was meinst Du damit? Du hast doch ein Formular auf Elster ausgefüllt, nämlich die Einkommensteuererklärung.

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              #7
              Lad doch mal die gesamte Berechnung für 2022 hier hoch. Zu einer Nachzahlung dürfte es bei ordnungsgemäßem Lohnsteuerabzug eigentlich gar nicht kommen. Vielleicht fehlen da irgendwelche Abzugspositionen. Hast Du denn den Bescheinigungsabruf genutzt oder die Zahlen alle selbst bei Elster eingetragen?

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                Was meinst Du damit? Du hast doch ein Formular auf Elster ausgefüllt, nämlich die Einkommensteuererklärung.
                Wie kann ich die Entscheidung einsprüchen?


                Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
                Lad doch mal die gesamte Berechnung für 2022 hier hoch. Zu einer Nachzahlung dürfte es bei ordnungsgemäßem Lohnsteuerabzug eigentlich gar nicht kommen. Vielleicht fehlen da irgendwelche Abzugspositionen. Hast Du denn den Bescheinigungsabruf genutzt oder die Zahlen alle selbst bei Elster eingetragen?
                Letztes und dieses Jahr habe ich das Formular selbst auf Elster ausgefüllt. Anscheinend habe ich das Formular dieses Jahr falsch ausgefüllt. Ich teile die Datei von 2021 und 2022 unten mit Ihnen.

                https://disk.yandex.com/i/D6ghlHK3Pbl5BQ

                https://disk.yandex.com/i/Ynloe-sA1maXbg
                Zuletzt geändert von mbb; 25.04.2023, 22:36.

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                  #9
                  Das ist beides der Einkommensteuerbescheid 2021. Wir brauchen die Berechnung für 2022.

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                    #10
                    Oh sorry falscher Link. Ich habe den Link aktualisiert.

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                      #11
                      Was 2021 betrifft, hab ich da schon mal Recht gehabt. Das zu versteuernde Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag. Das ist 2022 sicher anders!

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                        #12
                        Auch für 2022 lag ich richtig.

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                          #13
                          Offenbar wurden für 2022 die Werbungskosten nicht voll anerkannt.

                          Zitat aus den Erläuterung: Für die Ermittlung Ihrer Entfernungspauschale habe ich die Strecken nicht
                          berücksichtigt, die Sie mit einer steuerfreien Sammelbeförderung
                          zurückgelegt haben.
                          mfg. - Kent

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                            #14
                            Weiterer möglicher Grund: Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz und/oder Kurzarbeitergeld. Letzteres ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Allerdings entspricht die Steuerlast genau dem zu versteuernden Einkommen, da ist kein besonderer Steuersatz berechnet worden. Was ist denn an solchen Lohnersatzleistungen geflossen?
                            Zuletzt geändert von Telepeter; 25.04.2023, 23:11.

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                              #15
                              Hallo,

                              die Nichtanerkennung der Entfernungspauschale kann ein Eingabefehler von dir sein, aber auch ein Fehler vom Finanzamt.

                              Wie bist du denn zum Arbeitsplatz gefahren? Und wie hast du das dann eingetragen?

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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