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    #16
    Der Bescheid für 2022 kann nicht richtig sein. Da wird der der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.200,00 € angesetzt, zusätzlich aber auch eine

    Entfernungspauschale und weitere Werbungskosten. Das gibt es so nicht !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Rechnerisch wurde allerdings nur der Pauschbetrag berücksichtigt.

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        #18
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Der Bescheid für 2022 kann nicht richtig sein. Da wird der der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.200,00 € angesetzt, zusätzlich aber auch eine

        Entfernungspauschale und weitere Werbungskosten. Das gibt es so nicht !

        Richtigerweise müsste in der Berechnung stehen:
        Summe der Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . .xxx
        mindestens jedoch Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . -1.200

        So kenne ich das auch aus Bescheiden.

        Richtig gerechnet wurde aber (nämlich nur mit den 1.200)

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          #19
          Richtig gerechnet wurde aber (nämlich nur mit den 1.200)
          Stimmt, aber so aufgebaut habe ich das noch nie gesehen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Zitat von Kent Beitrag anzeigen
            Offenbar wurden für 2022 die Werbungskosten nicht voll anerkannt.

            Zitat aus den Erläuterung: Für die Ermittlung Ihrer Entfernungspauschale habe ich die Strecken nicht
            berücksichtigt, die Sie mit einer steuerfreien Sammelbeförderung
            zurückgelegt haben.
            Da ausweislich der Erläuterungen des Bescheids 21 der TE dort schon toter Mann spielte und nicht auf Nachfragen seitens des FA geantwortet hat, halte ich es für sehr nachvollziehbar, dass nun nicht mehr gefragt, sondern einfach gestrichen wird. Vielleicht glaubt das FA die 78km per PKW zurück gelegte Entfernung einfach nicht (mehr). Da größer als die Grenze der Entfernungspauschale für ÖPNV von 4500€ durchaus ein Fall, wo das FA auch mal Belege wie Tankquittungen, TÜV-Bescheinigungen oder Reparaturbelege sehen will, aus denen sich die Laufleistung erschließen lässt.

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              #21
              78 KM ist je anch Wohnort und Arbeitsort ganz normale Entfernung welche auch vom FA anerkannt wird ohne weiter nachzufragen.
              Knackpunkt ist hier eher die Sammelbeförderung welche der Arbeitgeber wohl in der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt hat (Großbuchstabe: F)
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #22
                Vielen Dank für euch Antworten. Verstehe leider nicht, was manche Wörter bedeuten (wie Werbungkosten).

                Kurz zusammengefasst, meine Ausgaben und der Weg zur Arbeit haben sich nicht geändert. Ich fahre mit dem Firmenfahrzeug zur Arbeit, dessen Benzin von der Firma bezahlt wird (ich fahre das Auto nicht).
                Ich sehe in der Datei von 2022, dass ich die Distanzangaben falsch eingegeben habe. Beeinflusst allein dieser Grund mein Geld so sehr?

                Würden Sie mir in diesem Fall raten, das Formular auf Elster Einspruch auszufüllen?

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                  #23
                  Weswegen willst du Einspruch einlegen? Du verstehst den Bescheid nicht, weißt nicht, was Werbungskosten sind, aber das Ergebnis gefällt dir nicht, also muss der Bescheid falsch sein, auch wenn du nicht weißt, warum?

                  Grundfrage bleibt, wer bezahlt die Kosten für den Weg zur Arbeit? Du oder der Arbeitgeber. Wenn letzteres, warum solltest du die Kosten absetzen dürfen?

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                    #24
                    Was nützt es, den ganzen Tag mit Steuererklärungen zu verbringen, wenn ich sie bezahlen muss?

                    Meine Frage ist einfach; 2021 habe ich 700 Euro bekommen, 2022 muss ich 5 Euro bezahlen. Es hat sich nichts geändert, außer dass mein Gehalt gestiegen ist.
                    Es sieht so aus, als könnte dieser abnormale Zustand verursacht werden durch:
                    - (2021) Das zu versteuernde Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag.
                    - Infektionsschutzgesetz
                    -Eingabefehler von mir, oder Fehler vom Finanzamt.

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                      #25
                      Zitat von mbb Beitrag anzeigen
                      Es hat sich nichts geändert, außer dass mein Gehalt gestiegen ist.
                      Wer mehr verdient, der muss auch mehr Steuern zahlen. Das hat schon seine Richtigkeit

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                        #26
                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                        Wer mehr verdient, der muss auch mehr Steuern zahlen. Das hat schon seine Richtigkeit
                        Und von meinem Gehalt wurden schon jeden Monat mehr Steuern einbehalten. Sehe nur ich diesen Widerspruch? Sowohl nehmen sie im Laufe des Jahres mehr Steuern von meinem Gehalt ein als auch ich bekomme kein Geld für meine Steuererklärung.

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                          #27
                          Zitat von mbb Beitrag anzeigen
                          Was nützt es, den ganzen Tag mit Steuererklärungen zu verbringen, wenn ich sie bezahlen muss?
                          Was nützt es, wenn wir dir den ganzen Tag erklären, dass deine Fahrtkosten gestrichen wurden, weil der Arbeitgeber dir die Beförderung kostenlos zur Verfügung stellt, wenn du es nicht verstehen willst?

                          Da es letztlich nichts mit Elster zu tun hat, bin ich raus.

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                            #28
                            Zitat von mbb Beitrag anzeigen
                            Ich fahre mit dem Firmenfahrzeug zur Arbeit, dessen Benzin von der Firma bezahlt wird (ich fahre das Auto nicht).
                            Elster Einspruch auszufüllen?
                            Da du keine Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit hast, kannst du auch keine Fahrtkosten geltend machen. Deine Angaben zur Ent6fernungspauschale sind daher komplett falsch.

                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
                            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                              #29
                              Hallo,

                              nochmal zwei Punkte:

                              1. was soll "ich fahre das Auto nicht" bedeuten?

                              2. vergleichst du immer mit dem Vorjahr, sind diese Jahre aber auch vergleichbar? Insbesondere, hast du jeweils 12 Monate gearbeitet?

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                              Kommentar


                                #30
                                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                                Hallo,

                                nochmal zwei Punkte:

                                1. was soll "ich fahre das Auto nicht" bedeuten?

                                2. vergleichst du immer mit dem Vorjahr, sind diese Jahre aber auch vergleichbar? Insbesondere, hast du jeweils 12 Monate gearbeitet?

                                Stefan
                                Hallo

                                1. Ich gehe mit dem Firmenwagen zur Arbeit, aber meine Kollegen fahren den Wagen. Und mein Manager sagte mir; Auch wenn Sie keine Fahrtkosten haben, sollten Sie die Fahrzeit hinzufügen, da Sie täglich 2 Stunden unterwegs sind.

                                2. Auf jeden Fall vergleichbar. Ich arbeite seit 3 ​​Jahren 125 Stunden im Monat. Mein Jahresurlaub ist immer gleich. Es wäre verständlich, wenn der Unterschied -100/200 Euro beträgt. Wie gesagt, 700 Euro sind ein großer Unterschied.

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