Hi,
es geht um die Erklärung der EkSt für einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Einnahmen aus Vermietung, die in der EÜR zur Einkunftsart "Land- und Forstwirtschaft" als "Betriebseinnahmen als Land- und Forstwirt, soweit die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG angewandt wird" erklärt werden (die vermietete Wohnung liegt in einem landwirtschaftlichen Gebäude).
Dort wird auch Erhaltungsaufwand für dieses Gebäude unter "Sonstige Aufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke (ohne Schuldzinsen und AfA)" eingetragen.
Allerdings war auch noch Erhaltungsaufwand für ein anderes landwirtschaftliches Gebäude und Reparaturkosten/TÜV für einen Traktor angefallen, die ja beide nicht direkt für die Einkünfte aus Vermietung notwendig sind.
Im entsprechenden WJ fallen ansonsten nur noch Einnahmen aus Verpachtung an, die ja direkt in der Anlage L eingetragen werden, wofür also keine extra EÜR abgegeben werden müsste? (richtig?)
Kann man jetzt den Erhaltungsaufwand für das andere landwirtschaftliches Gebäude und Reparaturkosten/TÜV für den Traktor in die gleiche EÜR schreiben, wenn man bei "Art des Betriebs beziehungsweise der Tätigkeit (Schwerpunkt)" statt nur "Vermietung" einfach "Landwirtschaft mit Vermietung" einträgt?
Oder müssen das dann zwei EÜR sein, eine mit "Vermietung" und eine mit "Landwirtschaft"?
Und wo genau trägt man Reparaturkosten für einen Traktor ein?
Sind das "Bezogene Fremdleistungen" oder KFZ-Kosten und dort "Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen (zum Beispiel Reparaturen, Wartungen, Treibstoff, Kosten für Flugstrecken, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel)"?
es geht um die Erklärung der EkSt für einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Einnahmen aus Vermietung, die in der EÜR zur Einkunftsart "Land- und Forstwirtschaft" als "Betriebseinnahmen als Land- und Forstwirt, soweit die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG angewandt wird" erklärt werden (die vermietete Wohnung liegt in einem landwirtschaftlichen Gebäude).
Dort wird auch Erhaltungsaufwand für dieses Gebäude unter "Sonstige Aufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke (ohne Schuldzinsen und AfA)" eingetragen.
Allerdings war auch noch Erhaltungsaufwand für ein anderes landwirtschaftliches Gebäude und Reparaturkosten/TÜV für einen Traktor angefallen, die ja beide nicht direkt für die Einkünfte aus Vermietung notwendig sind.
Im entsprechenden WJ fallen ansonsten nur noch Einnahmen aus Verpachtung an, die ja direkt in der Anlage L eingetragen werden, wofür also keine extra EÜR abgegeben werden müsste? (richtig?)
Kann man jetzt den Erhaltungsaufwand für das andere landwirtschaftliches Gebäude und Reparaturkosten/TÜV für den Traktor in die gleiche EÜR schreiben, wenn man bei "Art des Betriebs beziehungsweise der Tätigkeit (Schwerpunkt)" statt nur "Vermietung" einfach "Landwirtschaft mit Vermietung" einträgt?
Oder müssen das dann zwei EÜR sein, eine mit "Vermietung" und eine mit "Landwirtschaft"?
Und wo genau trägt man Reparaturkosten für einen Traktor ein?
Sind das "Bezogene Fremdleistungen" oder KFZ-Kosten und dort "Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen (zum Beispiel Reparaturen, Wartungen, Treibstoff, Kosten für Flugstrecken, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel)"?
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