Zählen Flure auch zu den Wohnflächen?
Bei Häusern mit mehreren abgeschlossenen Wohnungen zählen die Flure im Treppenhaus nicht zur Wohnfläche, da sie außerhalb der
Wohnungen liegen. Im Geltungsbereich der II. BV durfte man deshalb zum Ausgleich bei einem EFH pauschal bis zu 10% abziehen.
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