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Grundsteuererklärung_Garagen mit Wohnbezug aber unterschiedlichem Aktenzeichen

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    #16
    Zählen Flure auch zu den Wohnflächen?
    Die innerhalb einer Wohnung liegenden Flure zählen zur Wohnfläche, was für ein EFH bedeutet, dass alle Flure zur Wohnfläche zählen.

    Bei Häusern mit mehreren abgeschlossenen Wohnungen zählen die Flure im Treppenhaus nicht zur Wohnfläche, da sie außerhalb der

    Wohnungen liegen. Im Geltungsbereich der II. BV durfte man deshalb zum Ausgleich bei einem EFH pauschal bis zu 10% abziehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Danke Charlie! Und wie sieht es mit einem Lagerhaus (Abstelllager_45m²) aus, das außerhalb der Wohnung steht? Darin stehen heute Gartensachen.
      Zuletzt geändert von Michael_1805; 02.05.2023, 19:02.

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        #18
        Und wie sieht es mit einem Lagerhaus (Abstelllager_45m²) aus, das außerhalb der Wohnung steht? Darin stehen heute Gartensachen.
        Da bleiben dann in Bayern insgesamt 30 m² anrechnungsfrei, 15 m² muss man dann als Nutzfläche angeben.

        Meines Erachtens ist die Bayerische Regelung für Nebengebäude, die einer Wohnnutzung zuzuordnen sind, missglückt. Eigentlich

        handelt es sich um Abstellräume außerhalb einer Wohnung bzw. um Kellerersatzräume. Zur Wohnfläche gehören die nicht und nach

        Bundesrecht werden die überhaupt nicht angesetzt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #19
          Ich habe auch glesen, dass Kellerersatzräume nicht anzurechnen sind. Dies gilt dann also für Bayern nicht? In Bayern werden Kellerersatzräume bzw. Abstellräume außerhalb der Wohnung als Nutzfläche gewertet?

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            #20
            In Bayern werden Kellerersatzräume bzw. Abstellräume außerhalb der Wohnung als Nutzfläche gewertet?
            Wenn sie in einem Nebengebäude liegen und insgesamt größer als 30 m² sind, zählen die als Nutzfläche.

            Ich bin da mit einem Lageranbau an die Garage, einem Hobbygewächshaus und einem Gartengeräteschuppen auch nur knapp darunter geblieben.

            Siehe Art. 2 Abs. 3 BayGrStG: https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true

            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #21
              Kann man in Bayern bei Lagergebäuden Brennstofflagerfläche abziehen?

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                #22
                Kann man in Bayern bei Lagergebäuden Brennstofflagerfläche abziehen?
                Die darf man natürlich auch in Bayern abziehen, die rechnen nicht zur Nutzfläche nach DIN 277.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #23
                  @Charlie: Also, obwohl im Online-Elster unter dem Punkt: - "Bei Garagen und Nebengebäuden können Sie Freibeträge abziehen. Wie geht das Hilfe zum Begriff anzeigen" steht, dass man Kellerersatzräume nicht angeben muss, muss man sie aber in Bayern trotzdem angeben? Hat dann damit zu tun, dass Bayern das bundesweite Elster online verwendet?

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                    #24
                    ... dass man Kellerersatzräume nicht angeben muss, muss man sie aber in Bayern trotzdem angeben?
                    Kellerersatzräume liegen in der Praxis so gut wie immer in einem Nebengebäude und für solche Nebengebäude hast du

                    insgesamt nur 30 m² Freibetrag.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #25
                      https://www.hausjournal.net/wohnflaeche-flur
                      Dem verlinkten Beitrag zufolge ist es nach der Wohnflächenverordnung 2004 Wohnfläche, und nach DIN 277 Nutzfläche.
                      SCJ timote
                      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                        #26
                        Nach der Wohnflächenverordnung rechnen Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung nicht zur Wohnfläche.

                        Siehe § 2 Abs. 3 Nr. 1b WoFlV: https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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