Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer

    Zähler Nenner lässt mich verzweifeln.
    was muss ich eintragen?

    226.525 / 10 000000

    #2
    10 Mio werden nach meiner Erinnerung nicht angenommen, also musst du mit Kommaverschiebung arbeiten,

    also Zähler 22652,5 und Nenner dann 1000000. Etwas detailliertere Angaben würden genauere Antworten erlauben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Nimmt er nicht an

      Kommentar


        #4
        Wir wohnen in einen Hochhaus mit 40 Wohnungen.

        Kommentar


          #5
          Bundesland NRW

          Kommentar


            #6
            Ein Klick auf das Fragezeichen z.B. beim Feld 11 der wirtschaftlichen Einheit öffnet ein Fenster mit der entsprechenden Hilfe zum Feld 11 und dort steht geschrieben:

            Die Eingabe des Nenners ist maximal siebenstellig möglich. Einen Miteigentumsanteil mit mehr als sieben Stellen im Nenner (z. B. 456.789 (Zähler) / 10.000.000 (Nenner)) können Sie beispielsweise wie folgt eintragen:
            • 45678,9 (Zähler) / 1.000.000 (Nenner)
            • 4567,89 (Zähler) / 100.000 (Nenner)
            • 456,789 (Zähler) / 10.000 (Nenner)
            • 45,6789 (Zähler) / 1.000 (Nenner).
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

            Kommentar


              #7
              Zitat von Bemani Beitrag anzeigen
              Nimmt er nicht an
              Warum sollte das nicht genommen werden ? In meinem Beispiel mit einer Flurstücksfläche von 4.000 m² wäre das Ergebnis

              für die Zeile 4 von GW2 abgerundet dann 90 m².

              Nenner_1Mio.jpg
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Nimmt das Programm nicht an.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Bemani Beitrag anzeigen
                  Nimmt das Programm nicht an.
                  Welches Programm ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Beachte, dass als Dezimaltrenner ein Komma und kein Punkt zu verwenden ist,
                    siehe Bild von Charlie24.

                    Auch aufpassen wo Du Zähler und Nenner angibst.
                    Das hier sind die Werte für Zeile 11 (zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil).

                    Zähler und Nenner beim Flurstück
                    und Zähler und Nenner bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen
                    sind ganz andere Baustellen.

                    Viele Grüße
                    Sepp

                    Kommentar


                      #11
                      Das Elster Programm

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Bemani Beitrag anzeigen
                        Das Elster Programm
                        Schön. Melde dich gerne, wenn du dein Problem konkret beschreiben kannst.

                        Kommentar


                          #13
                          Ist für Eigentumverhältnis

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Bemani Beitrag anzeigen
                            Ist für Eigentumverhältnis
                            Danke, da wären wir nicht drauf gekommen. Melde dich gerne, wenn du dein Problem konkret beschreiben kannst.

                            Kommentar


                              #15
                              Ist für Eigentumverhältnis
                              Wenn du alleinige Eigentümer bist, dann wäre bei dir als Zähler 1 und Nenner 1 einzutragen. Bei Eheleute z.B. wäre als Zähler 1 und Nenner 2 einzutragen. Also genau so, wie in der Klickanleitung für eine ETW in NRW: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/...swohnungen.pdf
                              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X