Hallo zusammen,
haben neuen Grundsteuerwert- und -messbescheid nun vorliegen. Fragen uns nun, wie es sich mit dem dort angewandten Bodenrichtwert zum 01.01.2022 verhält, wenn "die neue Grundsteuer" ab 01.01.2025 in Kraft tritt. In der Zwischenzeit hat sich z.B. hier der Bodenrichtwert vom 01.01.2022 auf den 01.01.2023 bereits um EUR 50,- erhöht.
Frage: Wie aussagekräftig ist der jetzt im GrStW-Bescheid ausgewiesene Bodenrichtwert für den Grundsteuerbescheid 2025 wirklich? Wird dieser evtl. noch (z.B. im Rahmen von Fortschreibungen?) angepasst, so dass sich der Grundsteuermessbetrag bis dahin noch weiter erhöhen kann?
haben neuen Grundsteuerwert- und -messbescheid nun vorliegen. Fragen uns nun, wie es sich mit dem dort angewandten Bodenrichtwert zum 01.01.2022 verhält, wenn "die neue Grundsteuer" ab 01.01.2025 in Kraft tritt. In der Zwischenzeit hat sich z.B. hier der Bodenrichtwert vom 01.01.2022 auf den 01.01.2023 bereits um EUR 50,- erhöht.
Frage: Wie aussagekräftig ist der jetzt im GrStW-Bescheid ausgewiesene Bodenrichtwert für den Grundsteuerbescheid 2025 wirklich? Wird dieser evtl. noch (z.B. im Rahmen von Fortschreibungen?) angepasst, so dass sich der Grundsteuermessbetrag bis dahin noch weiter erhöhen kann?
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