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Grundsteuer NRW - Grundsteuerwertbescheid erhalten - Bodenrichtwert auf 01.01.2022

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    Grundsteuer NRW - Grundsteuerwertbescheid erhalten - Bodenrichtwert auf 01.01.2022

    Hallo zusammen,

    haben neuen Grundsteuerwert- und -messbescheid nun vorliegen. Fragen uns nun, wie es sich mit dem dort angewandten Bodenrichtwert zum 01.01.2022 verhält, wenn "die neue Grundsteuer" ab 01.01.2025 in Kraft tritt. In der Zwischenzeit hat sich z.B. hier der Bodenrichtwert vom 01.01.2022 auf den 01.01.2023 bereits um EUR 50,- erhöht.

    Frage: Wie aussagekräftig ist der jetzt im GrStW-Bescheid ausgewiesene Bodenrichtwert für den Grundsteuerbescheid 2025 wirklich? Wird dieser evtl. noch (z.B. im Rahmen von Fortschreibungen?) angepasst, so dass sich der Grundsteuermessbetrag bis dahin noch weiter erhöhen kann?

    #2
    Wird dieser evtl. noch (z.B. im Rahmen von Fortschreibungen?) angepasst, so dass sich der Grundsteuermessbetrag bis dahin noch weiter erhöhen kann?
    Die nächste Haupterhebung erfolgt erst wieder nach 7 Jahren, also zum 01.01.2029. Bis dahin passiert da nichts, es sei denn,

    die wirtschaftliche Einheit würde aufgeteilt oder ihr würdet baulich erweitern. Die nächste Haupterhebung betrifft aber alle Grundstücke.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Besten Dank für die Antwort, Charlie24.

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        #4
        Darf ich zu dem Thema mal eine ähnliche Frage stellen: Grundsteuerwertbescheid NRW erhalten. Es handelt sich um den Bescheid für eine privat genutzte Gartenfläche (414qm) inmitten ansonsten landwirtschaftlicher Nutzung, also nur ein Teilstück eines Flurstücks. Diese Trennung gab es auch zuvor schon, für diesen Teilbereich wurde immer Grundsteuer B angewendet und ein eigenes Aktenzeichen vergeben. Jetzt hat das Finanzamt den Bodenrichtwert angesetzt, der für baureifes Land in der Umgebung gilt. Wenn man die Flurstücke (auch die landwirtschaftlich genutzten) im Geoportal unter Grundsteuer B anklickt, erhält man auch genau diese Beschreibung und jeweils den gleichen Bodenrichtwert, wie für das Bauland drumherum. Diese Flächen sind aber definitiv keine Bauland, auch kein Bauerwartungsland, sondern Grünflächen bzw sonst. landwirtschaftlich genutzte Flächen. In der Umgebung werden solche Flächen mit 7,50€ statt mit 300,00€ ausgewiesen. Meines Erachtens ist das ein Fehler des Geoportals, auf das die Finanzämter ja zurückgreifen. Macht es jetzt Sinn, beim Finanzamt Einspruch einzulegen? Das ist ja eigentlich ein offensichtlicher Fehler. Und es geht ja nicht um eine grundsätzliche Infragestellung des Verfahrens.
        Wenn da jemand schon ähnliche Erfahrung gemacht hat und eine Lösung weiß, wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar.

        Vielen Dank vorab

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          #5
          Macht es jetzt Sinn, beim Finanzamt Einspruch einzulegen?
          Es wird wohl nichts anderes übrig bleiben. Man muss dartun, dass es sich nicht um Bau- oder Bauerwartungsland handelt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Es handelt sich um den Bescheid für eine privat genutzte Gartenfläche (414qm) inmitten ansonsten landwirtschaftlicher Nutzung, also nur ein Teilstück eines Flurstücks. Diese Trennung gab es auch zuvor schon, für diesen Teilbereich wurde immer Grundsteuer B angewendet und ein eigenes Aktenzeichen vergeben.
            Ich frage mich nur, warum diese kleine Gartenfläche inmitten einer landw. Nutzfläche mit der Grundsteuer B bewertet wurde? Gibt es dafür eine logische Erklärung?

            Und warum wurde denn von euch bisher die Grundsteuer B für dieses Gartenstück akzeptiert? Dann habt ihr dafür in der Vergangenheit ja auch zuviel bezahlt.

            Also hat die jetzige Grundsteuerreform doch etwas Gutes: man wird zumindest zum Nachdenken angeregt, ob die bisherige Bewertung (noch) rechtens ist. ;-)
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen

              Ich frage mich nur, warum diese kleine Gartenfläche inmitten einer landw. Nutzfläche mit der Grundsteuer B bewertet wurde? Gibt es dafür eine logische Erklärung?

              Und warum wurde denn von euch bisher die Grundsteuer B für dieses Gartenstück akzeptiert? Dann habt ihr dafür in der Vergangenheit ja auch zuviel bezahlt.

              Also hat die jetzige Grundsteuerreform doch etwas Gutes: man wird zumindest zum Nachdenken angeregt, ob die bisherige Bewertung (noch) rechtens ist. ;-)
              Da hat bisher niemand drüber nachgedacht und bei einem Messbetrag von 8,41€ war es ja auch verschwindend gering. Allerdings hatte ich die Formulare auch so verstanden, dass man privat genutzten Garten aus der Landwirtschaft rausnehmen muss. War das falsch?

              Vieten Dank für die Antworten

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