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Umzug ins Ausland - Besteuerung von ausländischen Einkünften

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    Umzug ins Ausland - Besteuerung von ausländischen Einkünften

    Hallo zusammen,
    2022 bin ich von einer Forschungsstelle in Spanien (bis 30.6., Angestelltenvertrag an einem Institut) auf eine Forschungsstelle in Italien (ab 1.7., steuerfreies Stipendium) gewechselt und war zwischendurch vom 21.6. bis 2.10. im Haus meiner Eltern in Deutschland gemeldet. Das Gehalt aus Spanien habe ich bereits dort versteuert.
    Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich für 2022 in Deutschland eine Steuererklärung abgeben muss und falls ja, welche Einkünfte besteuert werden.

    * Laut EStG §1 sollte nur der Zeitraum vom 21.6.-30.6. besteuerbar sein, wenn ich nichts missverstanden habe.
    * Laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) darf das Land, in dem ich „ansässig“ bin, das uneingeschränkte Steuerrecht ausüben. Ich vermute, dass es Deutschland ist (die Definition war etwas vage). In diesem Fall wäre die Frage, ob:
    - das DBA das EStG „aushebelt“ und alle spanischen Einkünfte auch in Deutschland versteuert werden müssen, oder
    - nur die Einkünfte während des Vorhandenseins des Wohnsitzes (21.6.-30.6.) versteuert werden, oder
    - keine Versteuerung nötig ist, da die Einkünfte ja schon in Spanien versteuert wurden.

    #2
    Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich für 2022 in Deutschland eine Steuererklärung abgeben muss und falls ja, welche Einkünfte besteuert werden.
    Die Frage hat zwar nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, aber meine Meinung ist: Nur dann, wenn du in der Zeit vom 21.06. - 02.10.

    steuerpflichtige Einkünfte in Deutschland erzielt hast. Deine in Spanien erzielten Einkünfte würden dann dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

    Das hätte zur Folge, dass auf deine deutschen Einkünfte ein höherer Steuersatz angewendet würde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Sofern du in Deutschland einen Wohnsitz begründet hast, dann wärst du unbeschränkt steuerpflichtig und müsstest ggf. eine Einkommensteuererklärung einreichen.
      Deine Einkünfte vor dem Zuzug und nach dem Wegzug würden aber nur dem Progressionsvorbehalt unterliegen gemäß § 32b Absatz 1 Nr. 2 EStG.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Besten Dank für die Antworten!
        Es ist auf jeden Fall schon einmal erleichternd, zu wissen, dass nur die Zeit vom 21.06. - 02.10. für eine Besteuerung infrage kommt. Dass die ausländischen Einkünfte in den Progressionsvorbehalt einfließen, hatte ich ebenfalls so verstanden.

        Für die Zeit vom 21.06. - 30.06. hatte ich im DBA Spanien-Deutschland Artikel 22 noch einmal angeschaut: Die vorliegende Art von Einkünften scheint in Deutschland komplett von der Steuer ausgenommen zu sein, da das Einkommen in Spanien bereits versteuert wurde. Aber ich frage besser noch einmal beim Finanzamt nach, damit es keine Missverständnisse gibt.

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          #5
          Aber trotzdem Progressionsvorbehalt ! (§ 32b EStG)
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Aber trotzdem Progressionsvorbehalt ! (§ 32b EStG)
            was den Steuersatz auf die eventuell in Deutschland erzielten Einkünfte erhöht. Das steht aber schon im Beitrag '#2.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Weiß ich. Im Beitrag 4 im ersten Absatz schreibt er das auch. Den zweiten Absatz kann man aber auch so verstehen, dass er das wieder negiert. Deswegen hatte ich zur Klarheit nochmal nachgekatet.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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