Liebe Forenteilnehmer,
gerne würde ich Einspruch bei der Grundsteuer einlegen. Ist es möglich das Ruhen des Einspruchsverfahrens nach § 363 Abs. 2 A Satz 1 AO, als alleiniger Grund zu beantragen, oder sollten doch weitere Gründe aufgezeichnet werden?
Für Frage Beantwortung vielen Dank im Voraus!
gerne würde ich Einspruch bei der Grundsteuer einlegen. Ist es möglich das Ruhen des Einspruchsverfahrens nach § 363 Abs. 2 A Satz 1 AO, als alleiniger Grund zu beantragen, oder sollten doch weitere Gründe aufgezeichnet werden?
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