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Einspruch Grundsteuer

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    Einspruch Grundsteuer

    Liebe Forenteilnehmer,

    gerne würde ich Einspruch bei der Grundsteuer einlegen. Ist es möglich das Ruhen des Einspruchsverfahrens nach § 363 Abs. 2 A Satz 1 AO, als alleiniger Grund zu beantragen, oder sollten doch weitere Gründe aufgezeichnet werden?

    Für Frage Beantwortung vielen Dank im Voraus!

    #2
    Möglich ist das. Die Frist wäre gewahrt. Wie das FA damit umgeht, bleibt abzuwarten.

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      #3
      Habe jetzt über Elster Einspruch verfasst mit Begründung und bleibe aber bei dem Punkt hängen:


      Zu dieser Begründung des Einspruchs wird die Aussetzung der Vollziehung beantragt.
      oder
      Zu dieser Begründung des Einspruchs wird die Aussetzung der Vollziehung teilweise beantragt.

      Da ja erst 2024 Beträge abgezogen werden sollen, muss bzw. soll man dies überhaupt ankreuzen???

      Kommentar


        #4
        ... muss bzw. soll man dies überhaupt ankreuzen???
        Bei einem Feststellungsbescheid ist das wenig sinnvoll, da gibt es nichts zu vollziehen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Deine erste Formulierung "Ruhen des Einspruchsverfahrens nach § 363 Abs. 2 A Satz 1 AO" ist meiner Einschätzung nach zielführender.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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