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    #31
    Charlie24 hat schon Recht. Sonst könnte ja nie bei der Kfz-Gestellung ein abweichender Arbeitslohn berücksichtigt werden. Andererseits ist die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers samt dessen Inhalt schon ein starkes Indiz, d.h. das Finanzamt kann und wird sich schon darauf zurückziehen, dass der Arbeitgeber sich schon etwas bei seinen Eintragungen gedacht haben wird mit der Folge, dass der Arbeitnehmer schon glasklar mit Belegen wird darlegen müssen, weshalb der Arbeitgeber geirrt haben soll bzw. dass der Arbeitgeber schriftlich bestätigen soll, weshalb er das so gemacht hat oder weshalb er das nun anders sieht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #32
      Telepeter Nur zur Klarstellung: es ging bei mir nicht um §3 Nr. 26 sondern um einen nicht bescheinigten Versorgungsfreibetrag. Ich wollte nur auf das prinzipielle mögliche Problem hinweisen, wenn eine Bescheinigung nicht stimmt.

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        #33
        Zitat von VSW-BS Beitrag anzeigen
        [ Nur zur Klarstellung: es ging bei mir nicht um §3 Nr. 26 sondern um einen nicht bescheinigten Versorgungsfreibetrag.
        Dann handelt es sich in erster Linie um eine Tatsachenfrage, bei der die Auskunft des Arbeitgebers/Dienstherrn Teil der Ermittlungen des FA ist. In diesem Fall ist das Vorgehen des FA vertretbar, wobei auch hier die eigentliche Entscheidung, wie die Bezüge zu bewerten sind, vom FA zu treffen ist.

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