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Einspruch (Widerspruch) gegen Einkommenssteuerbescheid

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    Einspruch (Widerspruch) gegen Einkommenssteuerbescheid

    Ich habe heute online meinen Einkommenssteuerbescheid 2022 über Elster bekommen. Jetzt ist mir ein Fehler in der Berechnung des Finanzamtes aufgefallen. Ich gehe mal davon aus, dass kein Papierbescheid mehr kommt. Soll ich nun versuchen, den Sachbearbeiter anzurufen oder ist besser ein Einspruch über Elster? Gibt es da ein Formular und wenn ja, wo finde ich es?

    #2
    Das Einspruchsformular ist hier zu finden: https://www.elster.de/eportal/formul...lare/einspruch

    Jetzt ist mir ein Fehler in der Berechnung des Finanzamtes aufgefallen
    Wo hat denn das Finanzamt falsch gerechnet ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bei dem Freibetrag für Kommunale Mandatsträger. Da hat er einen Betrag aus 2001 angeführt und es gibt einen neuen Freibetrag aus 2021. Ich habe das Schreiben des Finanzministerium!
      dann werde ich den Einspruch morgen früh gleich absetzen. Nur, ist das nicht peinlich für den Sachbearbeiter!?

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        #4
        Wieso immer gleich mit der dicken Einspruch-Keule ankommen?
        Sofern keine Frist dabei versäumt wird, lohnt es sich immer erst mit dem/der Sachbearbeiter/in zu reden. Es besteht ja auch die Möglichkeit, dass man selbst den Bescheid falsch verstanden hat; dann ist ein Telefonat immer besser als wenn man sich mit einem Einspruch blamiert. Ich für meinen Teil lasse mir jedenfalls nicht gerne schriftlich per Widerspruchsbescheid bescheinigen, dass ich zu doof sei meinen Steuerbescheid zu lesen.
        Wenn dann nach dem Telefonat noch Zweifel bleiben oder sich die Bedenken als gerechtfertigt erweisen, kann man immer noch Einspruch erheben.
        Zuletzt geändert von eq12345; 10.05.2023, 17:46.

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          #5
          eq12345, ich würde ja gerne anrufen, ich habe aber keine Tel.
          Nr. des Sachbearbeiters, weil auf Bescheid über Elster keine draufsteht.

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            #6
            Zitat von steini3877 Beitrag anzeigen
            eq12345, ich würde ja gerne anrufen, ich habe aber keine Tel.
            Nr. des Sachbearbeiters, weil auf Bescheid über Elster keine draufsteht.
            Hab gerade mal auf meinen letztjährigen ELSTER-Steuerbescheid geschaut. Da prangt dick und fett die Durchwahl oben im Kopf der ersten Seite (Finanzamt in NRW). In derselben Zeile wie "IdNr. Ehefrau ......", rechts daneben.
            Möglicherweise ist das in anderen Bundesländern ja anders ...
            Zuletzt geändert von eq12345; 10.05.2023, 17:57.

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              #7
              Nein, beim Steuerbescheid in Papierform ist es so, beim Bescheid über Elster leider nicht!

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                #8
                Zitat von steini3877 Beitrag anzeigen
                Nein, beim Steuerbescheid in Papierform ist es so, beim Bescheid über Elster leider nicht!
                In welchem Bundesland lebst Du denn?
                Ich habe meinen letztjährigen Bescheid auch nur papierlos über ELSTER bekommen; inklusive Sachbearbeiter-Durchwahl (der diesjährige lässt leider seit 9 Wochen auf sich warten...).

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                  #9
                  Zitat von eq12345
                  Möglicherweise ist das in anderen Bundesländern ja anders ...
                  Ebent. In meinem Bundesland steht keine Durchwahl drauf, mit Absicht.

                  Ansonsten ist Einspruch keine Keule, sondern Standardgeschäft. Während Menschen, die anrufen, um sich Bescheide erklären zu lassen, den Betrieb durchaus aufhalten. Man kann sich nicht aussuchen, wann sie anrufen und wie mitteilsam und begriffstutzig sie sind.

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                    #10
                    Zitat von multi Beitrag anzeigen

                    Ebent. In meinem Bundesland steht keine Durchwahl drauf, mit Absicht.

                    Ansonsten ist Einspruch keine Keule, sondern Standardgeschäft. Während Menschen, die anrufen, um sich Bescheide erklären zu lassen, den Betrieb durchaus aufhalten. Man kann sich nicht aussuchen, wann sie anrufen und wie mitteilsam und begriffstutzig sie sind.
                    Mir ist ein Kunde, der anruft, immer lieber als jemand, der mit einem unberechtigten Widerspruch/Einspruch den Betrieb aufhält. Dann lieber 10 Minuten Beratung als 1 Stunde Widerspruchsbescheid bearbeiten. In 90% der Fälle hat der Kunde nämlich einfach nur den Bescheid falsch verstanden.
                    Aber das mag je nach Branche natürlich unterschiedlich sein. Bei Blitzerfotos zum Beispiel ist der Widerspruchsbescheid sicherlich schneller anzufertigen als bei Erschließungsbeiträgen, da kann man dann tatsächlich von "Standardgeschäft" sprechen und Textbausteine verschicken. In vielen anderen Bereichen, zu denen ich auch das Finanzamt zähle, dürfte ein Widerspruchsbescheid aber deutlich länger dauern als ein Telefonat.
                    Zuletzt geändert von eq12345; 10.05.2023, 18:26.

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                      #11
                      Ich habe gerade nochmal geschaut. Das sind erst die Bescheidaten. Der eigentliche Einkommenssteuerbescheid wird wohl noch kommen in den nächsten Tagen. Wenn da eine Telefonnummer draufsteht, werde ich natürlich anrufen. Dann kann ich das mit dem Sachbearbeiter klären ohne weiteres Aufhebens zu machen

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                        #12
                        Zitat von steini3877 Beitrag anzeigen
                        Ich habe gerade nochmal geschaut. Das sind erst die Bescheidaten. Der eigentliche Einkommenssteuerbescheid wird wohl noch kommen in den nächsten Tagen. Wenn da eine Telefonnummer draufsteht, werde ich natürlich anrufen. Dann kann ich das mit dem Sachbearbeiter klären ohne weiteres Aufhebens zu machen
                        Falls Du nicht die Einwilligung zur elektronischen Bescheidzustellung erteilt hast, kommt der Steuerbescheid per Briefpost hinterher.

                        Die angedachte Vorgehensweise find ich genau richtig. Ich würde nur darauf achten, dass innerhalb der Einspruchsfrist die Sache geklärt oder ein neuer Bescheid erteilt wurde; ansonsten kurz vor Ablauf der Frist tatsächlich Einspruch einlegen.

                        Unter meinem Bescheid steht übrigens drunter:
                        Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist.
                        [..]
                        Zu Ihrer Information:
                        Wenn Sie beabsichtigen, einen Einspruch elektronisch einzulegen, wird empfohlen, den Einspruch über "Mein ELSTER" (www.elster.de) oder jede andere Steuer-Software, die die Möglichkeit des elektronischen Einspruchs anbietet, zu übermitteln.
                        Zuletzt geändert von eq12345; 10.05.2023, 21:07.

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                          #13
                          In Hessen steht seit einigen Jahren nur noch die Zentrale (Nebenstelle -0) auf den Steuerbescheiden. Man landet dann direkt bei einer Servicestelle und kann seine Probleme vorbringen. Servicezeiten sind Mo-Fr von 8 -18 Uhr durchgehend. Zum eigentlichen Sachbearbeiter dringt man normalerweise erst mal nicht vor, kann aber einen Rückruftermin buchen.

                          Ich persönlich halte nicht so viel von Anrufen, alleine schon aus Gründen der Rechtssicherheit (wer hat was und wann genau gesagt). Leider gibt es bei ELSTER kein spezielles Formular für einen Antrag auf "schlichte Änderung" sondern nur das Formular "Einspruch" oder das allgemeine Schreiben an das FA. Ich würde solche Sachen eher mit einer schriftlichen bzw. elektronischen Eingabe erledigen. Da weiß man danach genau, wer was und wann vorgetragen, beantragt oder angeregt hat und hat die Sache aus dem Kopf. Man kann das ja auch sehr freundlich formulieren ("...wurde vermutlich versehentlich übersehen dass..."). Als Sachbearbeiter kann ich dann in Ruhe die Eingaben der Reihe nach abarbeiten, ohne direkt im Zugzwang zu sein wie bei einem Telefonat.

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                            #14
                            Melde mich wieder mit dem Thema:
                            Heute habe ich meinen Steuerbescheid in Papierform bekommen, was ja nach Aussagen hier im Forum nicht sein kann. Finde ich aber gut. Wegen des Fehlers wollte ich anrufen, bekam aber den Sachbearbeiter nicht an die Strippe. Ich bin mal gespannt, ob ich jetzt auch einen Bescheid über Elster bekomme.
                            Ich werde morgen früh zweiten Anrufversuch starten, wenn nicht lege ich über Elster eben Einspruch, auch wegen der Rechtssicherheit.


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                              #15
                              Ich gehe mal davon aus, dass Du die Übermittlung der Bescheiddaten mit der elektronischen Bekanntgabe des Bescheids durcheinander gebracht hast: Wenn der Bescheid elektronisch kommt, dann kommt er ausschließlich elektronisch und nicht per Papier. Wenn Du aber "nur" die elektronische Übermittlung der Bescheiddaten angestoßen hast, bekommst Du selbstverständlich noch zusätzlich den Papierbescheid.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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