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Einspruch (Widerspruch) gegen Einkommenssteuerbescheid

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    #16
    Ich bin mal gespannt, ob ich jetzt auch einen Bescheid über Elster bekomme.
    Nein, den bekommst du nicht. Entweder Papier oder elektronisch als PDF-Dokument. Beides parallel gibt es nicht.

    In die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheids muss man ausdrücklich einwilligen. Das erfolgt inzwischen unter

    Formulare & Leistungen > Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe. Die Bestätigung dauert eine gewisse Zeit

    Bei Zusammenveranlagung erhält der Ehegatte, der kein eigenes Konto bei Mein ELSTER hat, per Post

    einen Einwilligungscode, der eingegeben werden muss.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Parallel zum Papierbescheid kommen nur die "Bescheiddaten" als pdf. Diese sind aber unverbindlich und enthalten auch nicht alle Angaben. Beispielsweise kannst Du den Bescheiddaten nichts zu Vorauszahlungen entnehmen, weder die Abrechnung noch die Festsetzung. Die Bescheiddaten kommen normalerweise 1-2 Tage vor oder nach dem Papierbescheid. Manchmal aber auch gar nicht, gibt es alles.

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        #18
        Kann sein, dass das so ist. Ich habe auch nicht gesehen, dass man da irgendwo etwas auswählen. Einspruch über Elster ist aber möglich oder ??

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          #19
          Ich habe noch mal nachgeschaut, verstehe aber immer noch nicht, warum ich den Bescheid nicht elektronisch bekommen habe???

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            #20
            Zitat von steini3877 Beitrag anzeigen
            Kann sein, dass das so ist. Ich habe auch nicht gesehen, dass man da irgendwo etwas auswählen. Einspruch über Elster ist aber möglich oder ??
            Ja, natürlich.

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              #21
              Zitat von steini3877 Beitrag anzeigen
              Ich habe noch mal nachgeschaut, verstehe aber immer noch nicht, warum ich den Bescheid nicht elektronisch bekommen habe???
              Weil Du nicht (oder zu spät) in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt hast.

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                #22
                Ich habe noch mal nachgeschaut, verstehe aber immer noch nicht, warum ich den Bescheid nicht elektronisch bekommen habe???
                Bis 2021 konnte man die elektronische Bekanntgabe noch direkt in der Einkommensteuererklärung beantragen bzw. dort einwilligen.

                Für das Jahr 2022 war das nicht mehr möglich. Jetzt muss die Einwilligung separat erfolgen und zwar so, wie im Beitrag '#16 beschrieben.

                Solange unter Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe keine aktive Einwilligung für deine Steuernummer vermerkt ist, gibt es auch

                keinen elektronischen Steuerbescheid. Die Einwilligung gilt jetzt unbefristet bis zum Widerruf.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  Telepeter, kann sein, dass ich zu spät eingewilligt habe. Habe die Tage erst die Einwilligung meiner Frau fertig gemacht und bestätigt bekommen.
                  Kuss ich den Einspruch auch im Namen meiner Ehefrau machen?

                  Kommentar


                    #24
                    Zitat von steini3877 Beitrag anzeigen
                    Telepeter, kann sein, dass ich zu spät eingewilligt habe. Habe die Tage erst die Einwilligung meiner Frau fertig gemacht und bestätigt bekommen.
                    Kuss ich den Einspruch auch im Namen meiner Ehefrau machen?
                    Zwischen Bearbeitung des Steuerfalls und Bekanntgabe des Bescheids liegen etwa 10-14 Kalendertage. Wenn die Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe erst vor einigen Tagen erfolgte, war der Steuerfall längst durch.

                    Beim Einspruch muss klar sein, wer Einspruch einlegt. Wenn nur der Mann sich durch einen mutmaßlichen Fehler beschwert fühlt, muss nur er Einspruch einlegen, dann würde der Bescheid bzgl. aller Sachverhalte, die die Frau betreffen, bestandskräftig werden.

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                      #25
                      multi:
                      Beim Einspruch muss klar sein, wer Einspruch einlegt. Wenn nur der Mann sich durch einen mutmaßlichen Fehler beschwert fühlt, muss nur er Einspruch einlegen, dann würde der Bescheid bzgl. aller Sachverhalte, die die Frau betreffen, bestandskräftig werden.
                      Dieser Satz sprengt meinen bisherigen Erfahrungshorizont. Unsere ESt-Bescheide gehen immer an "Herrn und Frau ...". Und in der Rechtsbehelfsbelehrung steht "Die Festsetzung der ESt und des Soli können mit dem Einspruch angefochten werden." Dass Eheleute (bei Zusammenveranlagung) beide Einspruch einlegen müssen, habe ich noch nicht gehört und auch nie praktiziert.

                      An diesem Punkt meines Beitrags habe ich im Internet recherchiert. Der folgende Link stützt die Aussage von multi:
                      http://www.krudewig-steuermedien.de/...einspruch.html
                      "Bei einem Einspruch gegen einen gemeinsamen Steuerbescheid, sollten die Eheleute immer gemeinsam Einspruch einlegen. Verfasst ein Ehegatte allein das Einspruchsschreiben, sollte er zum Ausdruck bringen, dass er diesen gleichzeitig auch im Namen seines Ehegatten eingelegt hat. ..."

                      Trotzdem frage ich: Wenn ich unter meinem Zertifikat in mein Elster z.B. Einspruch einlege wegen der Werbungskosten meiner Frau, ohne diese ausdrücklich als Mit-Einlegerin des Einspruchs zu benennen, wäre der Einspruch dann etwa ungültig? Bisher habe ich das nicht so erlebt.

                      Jedenfalls sollten die Finanzbehörden bei der genannten Rechtslage die Rechtsbehelfsbelehrung im ESt-Bescheid präzisieren.
                      SCJ timote
                      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                        #26
                        Trotzdem frage ich: Wenn ich unter meinem Zertifikat in mein Elster z.B. Einspruch einlege wegen der Werbungskosten meiner Frau, ohne diese ausdrücklich als Mit-Einlegerin des Einspruchs zu benennen, wäre der Einspruch dann etwa ungültig?
                        Im Einspruchsformular von Mein ELSTER kann man bekanntlich bei Bedarf auch mehr als einen Einspruchsführer erfassen. Wenn ich eine Feststellung

                        anfechten will, die eindeutig nur einen der Ehegatten betrifft, dann trage ich den als Einspruchsführer ein. Will ich etwas anfechten, dass nicht eindeutig

                        zugeordnet ist, wie z. B. Spenden, dann trage ich eben beide Ehegatten als Einspruchsführer ein. Wenn ich bei Zusammenveranlagung auf der sicheren

                        Seite sein will, trage ich immer beide Ehegatten ein, das ist ja nicht verboten.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #27
                          Update zu meinem Problem:
                          Ich habe gestern mit dem Sachbearbeiter gesprochen. Er kannte das neueste Schreiben des Finanzministeriums aus 2021 noch nicht(??!!) Galt übrigens im Steuerjahr 2021 schon, damals der gleiche Sachbearbeiter! Er meinte damals sei meine Steuererklärung nur durch Computer gelaufen ohne weitere Prüfung.
                          Ich lasse es mal so stehen. Er macht jedenfalls einen neuen Bescheid.

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                            #28
                            Zitat von steini3877 Beitrag anzeigen
                            Update zu meinem Problem:
                            Ich habe gestern mit dem Sachbearbeiter gesprochen. Er kannte das neueste Schreiben des Finanzministeriums aus 2021 noch nicht(??!!) Galt übrigens im Steuerjahr 2021 schon, damals der gleiche Sachbearbeiter! Er meinte damals sei meine Steuererklärung nur durch Computer gelaufen ohne weitere Prüfung.
                            Ich lasse es mal so stehen. Er macht jedenfalls einen neuen Bescheid.

                            Na also. Geht auf die Art wahrscheinlich ein paar Wochen schneller als per Einspruch.
                            Und Respekt, dass Du so einen Fehler gefunden hast.

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                              #29
                              Und Respekt, dass Du so einen Fehler gefunden hast.
                              Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hatte sich steini3877 bereits vorher schlau gemacht.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                                Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hatte sich steini3877 bereits vorher schlau gemacht.
                                Und genau das ist es ja, was man sich gerne bei viel mehr Usern hier wünschen würde, oder?

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