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Anlage Kind oder Außergewöhnliche Belastungen, finanzielle Unterstützung

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    #16
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Wer weniger als den Grundfreibetrag hat, der hat auch keine Steuerersparnis durch die Pauschalen.
    der wird i. d. R. auch keine Unterstützung leisten.

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      #17
      Bin jetzt etwas durcheinander.

      Das Kind wurde im Juni erst 25 Jahre alt und wohnte auswärts. Seit August wohnt es zuhause und bekommt monatliche Hilfe von uns. Darf ich dann in der Zeile 7 (Anlage Unterhalt) bei der Höhe der Unterhaltszahlung den Grundfreibetrag (10.347 Euro/12 Monate), sprich: 862,25 Euro monatl. x 5 Monate angeben+ den Betrag,denn wir monatlich dem Kind auf sein Konto überweisen? Oder darf ich nur den Betrag angeben, den wir tatsächlich überweisen?

      Zusätzlich steht unten im Programm: In der Unterhaltszahlung enthaltene Beiträge je unterstützter Person (bitte Nachweise nachreichen). Sind Nachweise nur bei übernommenen Beiträgen zur Kranken. + Pflegeversicherung notwendig?

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        #18
        Oder darf ich nur den Betrag angeben, den wir tatsächlich überweisen?
        Ab dem Monat, wo er wieder im Haushalt der Elten wohnt, darf man den anteiligen Grundfreibetrag geltend machen und zwar ohne Nachweis.

        Das ist der Höchstbetrag, die zusätzlichen Zahlungen werden nur bis zur Höhe der Beiträge für KV und PV anerkannt.

        Nur die übernommenen Beiträge zur KV und PV muss man nachweisen. Für Juli kann man nur die tatsächlich geleistete Unterstützung

        geltend machen. Bis Juni ist die Anlage Kind maßgeblich. So verstehe ich die Eingabehilfen.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 25.05.2023, 18:56. Grund: ergänzt
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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