Ankündigung
				
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				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Anlage Kind oder Außergewöhnliche Belastungen, finanzielle Unterstützung
				
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 Bin jetzt etwas durcheinander.
 
 Das Kind wurde im Juni erst 25 Jahre alt und wohnte auswärts. Seit August wohnt es zuhause und bekommt monatliche Hilfe von uns. Darf ich dann in der Zeile 7 (Anlage Unterhalt) bei der Höhe der Unterhaltszahlung den Grundfreibetrag (10.347 Euro/12 Monate), sprich: 862,25 Euro monatl. x 5 Monate angeben+ den Betrag,denn wir monatlich dem Kind auf sein Konto überweisen? Oder darf ich nur den Betrag angeben, den wir tatsächlich überweisen?
 
 Zusätzlich steht unten im Programm: In der Unterhaltszahlung enthaltene Beiträge je unterstützter Person (bitte Nachweise nachreichen). Sind Nachweise nur bei übernommenen Beiträgen zur Kranken. + Pflegeversicherung notwendig?
 
 Kommentar
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 Ab dem Monat, wo er wieder im Haushalt der Elten wohnt, darf man den anteiligen Grundfreibetrag geltend machen und zwar ohne Nachweis.Oder darf ich nur den Betrag angeben, den wir tatsächlich überweisen?
 
 Das ist der Höchstbetrag, die zusätzlichen Zahlungen werden nur bis zur Höhe der Beiträge für KV und PV anerkannt.
 
 Nur die übernommenen Beiträge zur KV und PV muss man nachweisen. Für Juli kann man nur die tatsächlich geleistete Unterstützung
 
 geltend machen. Bis Juni ist die Anlage Kind maßgeblich. So verstehe ich die Eingabehilfen.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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