Hallo,
ich bin Beamter im Ruhestand, meine Ehefrau war ebenfalls Beamtin im Ruhestand; sie verstarb 2021.
Im Gnadenjahr (2022) wurden die Steuern auf mein Ruhegehalt weiter nach Steuerklasse 3, die Steuern des erstmalig gezahlten Witwergeldes nach Steuerklasse 6 von meiner gehaltzahlenden Dienststelle unter Anwendung der Splittingtabelle einbehalten.
Die Nachprüfung der Höhe der einbehaltenen Steuern ergab eine fehlerfreie Berechnung.
Der Bescheid des Finanzamtes wies eine Nachzahlung in Höhe von 800 € aus. Mein Einspruch blieb erfolglos. Die Begründung: meine gehaltzahlende Dienststelle hätte zu wenig Steuern einbehalten.
Daraufhin verwendete ich MeinElster zur Prüfung. Die Berechnung bestätigte den Bescheid des Finanzamtes.
Meine Frage: wie kann bei einem Witwer ohne Nebeneinkünfte (außer Witwergeld) nach Abzug aller Pauschalen von den Bruttoeinkünften eine Nachzahlung entstehen?
Gruß Hajo
ich bin Beamter im Ruhestand, meine Ehefrau war ebenfalls Beamtin im Ruhestand; sie verstarb 2021.
Im Gnadenjahr (2022) wurden die Steuern auf mein Ruhegehalt weiter nach Steuerklasse 3, die Steuern des erstmalig gezahlten Witwergeldes nach Steuerklasse 6 von meiner gehaltzahlenden Dienststelle unter Anwendung der Splittingtabelle einbehalten.
Die Nachprüfung der Höhe der einbehaltenen Steuern ergab eine fehlerfreie Berechnung.
Der Bescheid des Finanzamtes wies eine Nachzahlung in Höhe von 800 € aus. Mein Einspruch blieb erfolglos. Die Begründung: meine gehaltzahlende Dienststelle hätte zu wenig Steuern einbehalten.
Daraufhin verwendete ich MeinElster zur Prüfung. Die Berechnung bestätigte den Bescheid des Finanzamtes.
Meine Frage: wie kann bei einem Witwer ohne Nebeneinkünfte (außer Witwergeld) nach Abzug aller Pauschalen von den Bruttoeinkünften eine Nachzahlung entstehen?
Gruß Hajo
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