Liebes Forum,
ich habe für einen Autostellplatz in einer Tiefgarage ein eigenes Aktenzeichen, somit muss für diesen getrennt von der dazugehörigen Eigentumswohnung eine Feststellungserklärung gemacht werden. Folglich muss "nach Ertragswert" und nicht "nach Sachwert" vorgegangen werden. Dann ist die Grundstücksart aber "Wohnungseigentum" und man muss Angaben bei "Wohnungen mit einer Wohnfläche von unter 60 m2" machen. Das wirkt falsch, es handelt sich doch nicht um eine Wohnfläche? Macht man dort aber keine Angaben, so bleibt eine Fehlermeldung. Wie geht man denn in meinem Fall sinnvollerweise vor?
Vielen herzlichen Dank für die Unterstützung im Voraus und Grüße
Thomas Hopf
ich habe für einen Autostellplatz in einer Tiefgarage ein eigenes Aktenzeichen, somit muss für diesen getrennt von der dazugehörigen Eigentumswohnung eine Feststellungserklärung gemacht werden. Folglich muss "nach Ertragswert" und nicht "nach Sachwert" vorgegangen werden. Dann ist die Grundstücksart aber "Wohnungseigentum" und man muss Angaben bei "Wohnungen mit einer Wohnfläche von unter 60 m2" machen. Das wirkt falsch, es handelt sich doch nicht um eine Wohnfläche? Macht man dort aber keine Angaben, so bleibt eine Fehlermeldung. Wie geht man denn in meinem Fall sinnvollerweise vor?
Vielen herzlichen Dank für die Unterstützung im Voraus und Grüße
Thomas Hopf
Kommentar